Mi. Aug 7th, 2024

Hausratversicherungen: Freiwillig oder Pflicht?

Magdeburg, 07.07.2016. „Die aktuelle Hochwasserlage hierzulande lässt viele Mieter über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Jedenfalls jene, die noch keine haben“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Auch Vermieter wollen sich natürlich in gewisser Weise absichern und sind bestrebt, dass ihre Mieter über eine solche Versicherung im Schadensfall verfügen. Allerdings können sie diese nicht dazu zwingen“, so Filor weiter. Oft findet man im Mietvertrag nämlich eine Klausel, die besagt, eine Hausratversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung sei Pflicht. „Diese ist allerdings unwirksam“, bestätigt nicht nur Thomas Filor, sondern auch Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Selbst wenn ein Mieter eine Hausratversicherung abschließen sollte, heißt das im Gegenzug nicht etwa, dass der Vermieter sich von seinen eigenen Pflichten distanzieren kann. Dazu gehört beispielsweise auch, dass der Vermieter nach einem Unwetter dafür Sorge zu tragen hat, die Wohnung wieder bewohnbar zu machen. „Wichtig sind in erster Linie natürlich zunächst die Immobilie selbst, aber auch die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände, was viele Mieter gar nicht wissen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Gehören Einrichtungsgegenstände wie Möbel hingegen dem Mieter, braucht er in dem Fall wieder eine eigene Hausratversicherung, um den Schaden erstattet zu bekommen, aber nur, sofern die Police eine Elementarschadenklausel enthält“, erklärt Filor.

Unterdessen kann der Vermieter mit dem Mieter eine Abmachung über den Abschluss einer Hausratversicherung bei beidseitigem Interesse individuell vereinbaren. „Im Endeffekt kann der Mieter aber frei darüber entscheiden, wie und wo er die Versicherung dann abschließt“, sagt der Magdeburger Immobilienspezialist Thomas Filor abschließend. Laut Verbraucherschützern spielt hier auch die Lage der Immobile sowie der Wert des Hausrates eine ausschlaggebende Rolle.

Thomas Filor
Thomas Filor

info@eh-filor.de

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