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Warum Verkäufer über Wasserschäden aufklären müssen

Magdeburg, 29.09.2016. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Tatsache aufmerksam, dass beim Verkauf einer Immobilie stets ehrlich und transparent auf Schäden hingewiesen werden muss. „Dazu zählen selbstverständlich auch Wasserschäden“, so Filor. Er berichtet von einem Fall, in dem der Verkäufer verschwiegen hatte, dass Wasser in den Keller eindringt. Ein Kläger hatte für 390.000 Euro ein Wohnhaus in Nordrhein-Westfalen erworben, wurde aber im Vorfeld nicht auf die Wasserschäden im Keller hingewiesen und auch nicht aufs fortlaufende Eintreten von Wasser bei Regenfällen. Als der Käufer den mangelhaften Keller entdeckte und den Verkäufer zur Rede stellte, weigerte dieser sich zunächst, ihm entgegen zu kommen. „Dazu wäre der Verkäufer allerdings verpflichtet gewesen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor. Aus diesem Grund wurde der Verkäufer angeklagt – auch, weil er bewusst gegenüber dem Käufer gelogen hat. Auf die Frage hin, ob es möglich sei, Dinge im Keller zu Lagern, hatte der Verkäufer mit „ja“ geantwortet. „Wichtig zu wissen ist, dass ein Käufer mit besprochenen Mängeln leben muss, wenn er sich hierauf einlässt. Dann kann er nicht im Nachhinein Anzeige erstatten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Es geht also nicht primär darum, dass der Käufer den Mangel gesehen hat, sondern dass die Kenntnisnahme darüber schriftlich fixiert ist.

Nichtsdestotrotz ist sich die Rechtsprechung im Falle von Altbauten mit feuchten Kellern uneinig: Werden die Schäden nämlich, wie im oben erklärten Fall, arglistig verschwiegen, hat der Käufer gute Chancen einer Rückabwicklung des Kaufs. Ist die Schwere des Mangels aber überschaubar und wurde kommuniziert, kann es passieren, dass der Verkäufer dem Käufer kaum entgegenkommen muss. „Ein Verkäufer, der bewusst gelogen hat, verliert auch seinen Haftungsausschluss, auf den er sich im Normalfall berufen kann“, sagt Thomas Filor abschließend.

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg

info@eh-filor.de

http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de

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