Fr. Okt 4th, 2024

Das Rad nicht neu erfinden zu müssen, ist verlockend und auf den ersten Blick einfacher, als bei null anzufangen. Das gilt in vielen Zusammenhängen, wie auch beim Unternehmenskauf. Für Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, kann es folglich einfacher sein, ein bestehendes Geschäft zu übernehmen, als ein neues aufzubauen. Kunden sind meist schon da, gewachsene Strukturen und Infrastruktur vorhanden und müssen nicht neu angeschafft bzw. aufgebaut werden. Thomas Salzmann (http://www.unternehmenskauf-beratung.de/) von Everto Beteiligungen weiß aus langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Unternehmenstransaktionen, dass es auch beim Kauf von ortsansässig etablierten Unternehmen vieles zu beachten gibt. “Und das kann einen Laien schnell mal überfordern. Denn beim Unternehmenskauf sind viele rechtliche Aspekte relevant – und das fängt schon bei der Person des Verkäufers an”, schildert Thomas Salzmann (http://www.unternehmenskauf-beratung.de/blog/).

Thomas Salzmann (http://www.unternehmenskauf-beratung.de/blog/2017/09/15/thomas-salzmann-zum-thema-unternehmenskauf/): Unternehmenskauf von einem Kaufmann oder einem Nicht-Kaufmann – das ist ein Unterschied

Wer ein Geschäft oder ein Unternehmen von einem Kaufmann erwirbt – auch wenn dieser nicht im Handelsregister eingetragen war, jedoch dazu verpflichtet gewesen wäre – steht der Geschäftsnachfolger voll in der Haftung. Das heißt, er übernimmt beim Unternehmenskauf alle Verbindlichkeiten und bestehenden Verträge des Unternehmens. Selbst wenn der Name des Unternehmens beim Verkauf verändert wird und dadurch nach außen hin sichtbar wird, dass es sich um einen Nachfolgebetrieb unter neuer Führung handelt, bleiben die Verbindlichkeiten bestehen. Das können sowohl Arbeitsverträge, Kredite oder Versicherungsverträge sein. “Nur wer mit dem Verkäufer eine gesonderte Vereinbarung über die bestehenden Verpflichtungen trifft, kann die Haftung dafür ausschließen. Dabei ist beratender Sachverstand unerlässlich”, betont Thomas Salzmann. Eine solche Nicht-Haftungsvereinbarung muss auch gegenüber Dritten wirksam sein. Es bedarf folglich einer entsprechenden Eintragung im Handelsregister. Wird das Unternehmen dagegen von einem Nicht-Kaufmann erworben, gelten diese Vorgaben nicht.

Strategische Beratung beim Unternehmenskauf – laut Thomas Salzmann unerlässlich

“Externer Sachverstand beim Unternehmenskauf ist wichtig”, betont Thomas Salzmann, der sich mit seinem Unternehmen Everto-Beteiligungen auf die Begleitung von Unternehmenskäufen und die Kapitalbeschaffung spezialisiert hat. “Ob ein Unternehmen gesund ist, ob es zukunftsfähig weiterbetrieben werden kann und damit eine gute Basis zum Beispiel für den Weg in die Selbstständigkeit darstellt, sind entscheidende Aspekte. Wir prüfen Unternehmen auf Herz und Nieren und stellen unser Expertenwissen für die Begleitung von Unternehmenstransaktionen zur Verfügung”, stellt Thomas Salzmann heraus. Gleichzeitig richten Salzmann mit seinen Analysten den Blick auf die Rahmendaten des Käufers, denn: “Was nützt es, wenn sich beide Seiten einig werden, die Transaktion letztlich jedoch daran scheitert, dass keine Bank oder Kapitalgeber sie begleiten möchten?”, hinterfragt Thomas Salzmann. Er setzt deshalb den Kaufpreis immer auch in Relation der Leistungsfähigkeit des Käufers.

Kontakt
everto consulting GmbH
Thomas Salzmann
Baumwall 7
20459 Hamburg
040 / 55 55 73 364
mail@webseite.de
http://www.unternehmenskauf-beratung.de/

Thomas Salzmann
everto consulting GmbH

mail@webseite.de

http://www.unternehmenskauf-beratung.de

Pressemitteilung teilen:
Andreas Twinkler

Von prgateway

Schreibe einen Kommentar