Köln, 24. Januar 2018 – Die amerikanische Toys”R”Us Gesellschaft hat bekannt gegeben, dass das im September 2017 in den USA und Kanada freiwillig eröffnete Restrukturierungsverfahren nach “Chapter 11” in den USA bzw. nach dem “CCAA” (Companies’ Creditors Arrangement Act) das Unternehmen nun zu weiteren Schritten veranlasst. Diese umfassen die Schließung von rund 180 Filialen in den USA sowie an einigen Standorten die Zusammenführung bislang eigenständiger Toys”R”Us und Babies”R”Us Filialen auf gemeinsamer Fläche. Dieser wohlüberlegte und entscheidende Schritt dient dazu, das Unternehmen nachhaltig auf die Erfolgsspur zurückzubringen und bietet die Möglichkeit, flexibel auf veränderte Kundenbedürfnisse reagieren zu können.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Gericht wird erwartet, dass die Schließung und Zusammenlegung der Filialen ab Anfang Februar starten und bis Ende des 3. Quartals abgeschlossen sein sollen. Mögliche Anpassungen der Gesamtzahl der Filialen hängen von den Verhandlungen über die Zusammenlegung der Marken Toys”R”Us und Babies”R”Us mit den jeweiligen Vermietern zusammen.
Diese Ankündigung betrifft nur Filialen in den USA und keine Filialen in Kanada oder anderen Märkten. Eine Ausnahme bildet Großbritannien, wo die Schließung von 26 Filialen im Rahmen des im Dezember eingeleiteten CVA Prozesses bereits angekündigt wurde und weitere Filialen derzeit in Mietvertragsverhandlungen stehen.
Mit der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen beabsichtigt Toys”R”Us, sein Unternehmensmodell den geänderten Kundenbedürfnissen und dem Wandel im Einzelhandel anzupassen und somit seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Darüber hinaus arbeitet das Unternehmen intensiv an Maßnahmen, die maßgeblich zur Verbesserung des Einkaufserlebnisses für seine Kunden sowohl in den Filialen als auch den Online-Shops führen werden.
Weitere Informationen zur Restrukturierung der amerikanischen und kanadischen Toys”R”Us Landesgesellschaften finden Sie auf der Internetseite www.toysrusinc.com/restructuring (nur in englischer Sprache verfügbar).
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Marie-Charlotte von Heyking
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