So. Okt 6th, 2024

Köln (ots)

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat beschlossen, den Beitragsfuß bei 2,82 zu belassen. Seit dem Beitragsjahr 2017 wurde der Beitragsfuß nicht erhöht. Der Beitragsfuß ist eine Rechengröße, die gemeinsam mit der Gefahrklasse des Betriebes und seiner Lohnsumme zur Berechnung der Beitragshöhe dient.

Coronabedingt ist die Lohnsumme der Mitgliedsbetriebe der BG ETEM um rund drei Prozent gesunken. “Gerade während der Corona-Pandemie zahlt sich unser Stabilitätskurs aus”, erläutert Dr. Bernhard Ascherl, Vorsitzender des Vorstands, den Beschluss zum Beitragsfuß, “deshalb konnten wir Rückgänge in der Lohnsumme durch finanzielle Reserven auffangen.” Hans-Peter-Kern, alternierender Vorstandsvorsitzender, ergänzt: “Wir haben bei Ausbruch der Pandemie unseren Mitgliedsbetrieben versprochen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um sie zu entlasten. Dieses Versprechen haben wir mit dem aktuellen Beschluss gehalten.”

Knapp die Hälfte der Ausgaben sind Rentenzahlungen

Mit den Mitgliedsbeiträgen werden die Kosten des zurückliegenden Kalenderjahrs gedeckt. Den größten Einzelposten machen dabei mit 571 Millionen Euro Rentenzahlungen aus. Mit ihnen werden Versicherte für Gesundheitsschäden aufgrund von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten entschädigt. Hinzu kommen 373 Millionen Euro für medizinische Heilbehandlungskosten und weitere Rehabilitationsleistungen. Darüber hinaus wurden in Präventionsdienstleistungen 115 Millionen Euro investiert. Die Gesamtausgaben für das Jahr 2020 belaufen sich auf rund 1,35 Milliarden Euro.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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