Birgit Strauß ist spezialisiert auf das Übersetzen sensibler Rechtstexte von der slowakischen Sprache ins Deutsche – und umgekehrt
Immer dann, wenn Übersetzungen vor Gericht Bestand haben müssen, ist die Übertragung von einer Sprache in die andere eine besondere Herausforderung. Das Übersetzungsbüro von Birgit Strauß ist darauf spezialisiert: Die ermächtigte Übersetzerin für Slowakisch übernimmt Übersetzungen von Urkunden und juristischen Urteilen, ebenso wie von Vertragstexten und Geschäftsunterlagen.
Datenschutz und Geheimnisschutz haben oberste Priorität
“Gerade Übersetzungen von Urkunden sollten unbedingt von einem professionellen Übersetzer sprachlich und fachlich übertragen werden”, rät Birgit Strauß. “Denn im juristischen Bereich kommt es auf sprachliche Nuancen, korrekte Terminologie und auch fundierte Kenntnisse des anderen Rechtssystems an”. Noch wichtiger ist, dass Fachübersetzer auch die gesetzlichen Vorschriften für Geheimnisschutz und Datenschutz genau kennen. Beauftragen Gerichte hier Laien, kann es ungewollt zu Problemen kommen:
Laien unterliegen keinerlei Überprüfung, weder fachlich noch persönlich. Sie sind sich ihrer Aufgabe mitunter nicht bewusst und können dadurch die Sicherheit im Rechtsverkehr gefährden. So kommt es vor, dass vertrauliche Informationen publik werden. Dadurch könnten eine langwierige, intensive Vorbereitung auf ein Verfahren, die gewonnenen Ermittlungsergebnisse oder die laufenden Verhandlungen zunichte gemacht werden. Und die Laien könnten noch nicht einmal entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.
Spezielle Dokumente erfordern ermächtigte Übersetzer
Birgit Strauß ist im deutschsprachigen Raum als Übersetzerin für Slowakisch tätig und ist neben Fachübersetzungen für die Justiz auch auf die Bereiche Wirtschaft und Medizin spezialisiert. Deshalb beauftragen Staatsanwaltschaften und Gerichte bei ihrem Übersetzungsbüro häufig Übersetzungen aus dem Slowakischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Slowakische.
Für Deutschland gilt: die Übersetzungen von Urkunden, Urteilen oder Verträgen müssen in den meisten Fällen von einem ermächtigten Übersetzer bescheinigt werden, damit sie vor Gericht oder bei Behörden anerkannt werden. Ein Übersetzungsbüro ist dazu nicht berechtigt, denn die Ermächtigungen erfolgen personenbezogen durch das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die Übersetzer ansässig sind. Birgit Strauß arbeitet bereits seit 1990 als ermächtigte Übersetzerin für Slowakisch und richtet sich nach der ISO 17100 für Übersetzungsleistungen.
Kunden erhalten nach der Begutachtung ihrer Texte und Absprache zu Umfang, inhaltlichen Herausforderungen oder terminologischen Vorgaben ein Angebot mit Pauschalpreis. Darin enthalten sind die Übersetzung selbst und, wenn gewünscht, ein Zweitlektorat durch einen weiteren, analog ausgebildeten Übersetzer. Für Kunden aus der Justiz wird nach JVEG abgerechnet. Weitere Informationen unter www.rechtstexte.eu
Kontakt
Birgit Strauß, Diplom-Sprachmittlerin Russisch-Slowakisch-Tschechisch
Birgit Strauß
Bodelschwinghstraße 29
33604 Bielefeld
(0521) 2388200
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info@rechtstexte.eu
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Birgit Strauß
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