Mo. Aug 5th, 2024

Laut der Zeit hat eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion ergeben, dass Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2016 etwa 1,7 Milliarden Überstunden geleistet haben. Mehr als die Hälfte davon, fast eine Milliarde, soll demnach auf unbezahlte Überstunden entfallen. Wie erklärt sich das und wie ist das arbeitsrechtlich zu beurteilen?

Regelungen im Arbeitsvertrag: Zunächst befinden sich in vielen Arbeitsverträgen Regelungen, wonach eine gewisse Zahl von Überstunden bereits durch die “normale” Vergütung abgegolten sein soll. Eine pauschale Abgeltung von erforderlichen Überstunden im Arbeitsvertrag ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (BAG, Urteil vom 01.09.2010 – 5 AZR 517/09). Zulässig sein soll dagegen eine Abgeltung, bei der die Anzahl der entsprechenden monatlichen Überstunden konkret beziffert ist (BAG zu 20 Überstunden im Monat, Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 331/11). Unabhängig davon, was man von dieser Rechtsprechung hält, erklärt sie aber nicht die enorm hohe Zahl an unbezahlten Überstunden in Deutschland.

Bereitschaft der Arbeitnehmer: Entscheiden sein dürfte vielmehr die grundsätzliche Bereitschaft vieler Arbeitnehmer zur Überstundenleistung und dies eben oftmals auch ohne Aussicht auf eine entsprechende Vergütung. Diese Bereitschaft kann unterschiedliche Gründe haben. Bei vielen Mitarbeitern wird es sicher darum gehen, einen guten Eindruck beim Arbeitgeber zu machen, um sich beruflich entwickeln und ggf. im Unternehmen aufsteigen zu können. Wieder anderen mag auch der Job vielleicht einfach sehr viel Spaß machen, sodass sie zusätzliche Arbeit nicht als Belastung empfinden.

Überstunden auf Druck des Arbeitgebers: Zu den beschrieben Fällen der freiwillig oder jedenfalls halb-freiwillig geleisteten Überstunden dürften aber auch Fälle hinzukommen, in denen der Arbeitgeber die Mitarbeiter unter Druck setzt und sie so zur Überstundenleistung drängt. Auch Tricks wie die Berufung auf eine fehlende Anordnung der Überstunden auf Seiten des Arbeitgebers oder Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag kommen immer wieder vor.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie Überstunden vergütet haben wollen oder sich dies zumindest vorbehalten wollen, müssen Sie eine Menge beachten. Arbeitsverträge oder Tarifverträge können Ausschlussfristen enthalten. Wer sich an die Fristen nicht hält, bekommt nichts. Außerdem müssen Sie die Ableistung der Überstunden und deren Anordnung nachweisen können. Am besten ist es, wenn man sich die geleisteten Arbeitszeiten vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lässt oder aber täglich und penibel Buch führt. Zeichnen Sie die regulären Arbeitszeiten, die Pausenzeiten und die Überstunden auf. Lassen Sie sich die Ableistung zumindest durch einen Zeugen (Arbeitskollegen), besser durch den Vorgesetzten schriftlich bestätigen.

Vertretung von Arbeitnehmern bei der Geltendmachung von Überstunden: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Geltendmachung von Vergütung für Überstunden gegen ihren Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich. Das Thema ist heikel. Viele Klagen gehen allein wegen Missachtung der Darlegungs- und Beweislast verloren. Die Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts hierzu sind sehr hoch. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter 030/40004999 an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Überstundenvergütung. Hierbei können Sie auch die Kosten, bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu dem zu erwartenden Erfolg klären. Wir haben einen Fragenkatalog entwickelt, mit dessen Hilfe eine präzise Abschätzung des Klagerisikos möglich ist.

25.01.2018

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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