Mit “FTCAM für Familienanwälte” stellt der Deutsche Anwaltverlag ab sofort eine speziell für Anwälte im Familienrecht entwickelte Version von FTCAM zur Verfügung. Das bereits 1980 für Richter entwickelte EDV-Programm wird in 14 Bundesländern für die Formulierung von Beschlüssen und zur Berechnung eingesetzt – und somit von über 90 % aller Familienrichter in Deutschland. Nun wurde es auf die besonderen Bedürfnisse von Familienanwälten zugeschnitten und bietet diesen eine Vielzahl von Vorteilen.
Der Familienanwalt erstellt mit FTCAM seine Anträge und Berechnungen auf derselben Grundlage, mit der Richter ihre Familienrechtsentscheidungen erarbeiten. Beide Seiten sprechen damit quasi dieselbe Sprache, was Abläufe verkürzt, Entscheidungen beschleunigt und die Effizienz der Mandatsbearbeitung steigert. Gut 100 Excel-basierte Rechner ermöglichen die korrekte Berechnung beispielsweise von Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich oder Verfahrenskostenhilfe. Die Eingaben werden auf Plausibilität geprüft, um falsche Ergebnisse durch Eingabefehler oder unrichtige Rechtsanwendung zu vermeiden.
Das Tool speziell für Familienanwälte erleichtert die Arbeit bei Scheidungsfällen mit Auslandsbezug. Denn es prüft jeweils automatisch die internationale Zuständigkeit und das anzuwendende Recht – für alle 196 von Deutschland anerkannten Staaten. Für die Bearbeitung komplexer Sachverhalte findet der Familienanwalt viele zusätzliche Hinweise auf gesetzliche Grundlagen, Rechtsprechung, Kommentar- und sonstige Literaturstellen. Damit reduzieren sich die Haftungsrisiken, z.B. bei VA-Änderungsanträgen oder bei Scheidungs- und Sorgerechtsfällen mit Auslandsbezug erheblich. Insgesamt stehen dem Anwender fast 2.000 Antragsmuster für den schnellen Zugriff zur Verfügung.
FTCAM für Familienanwälte wird zweimal jährlich durch ein 12-köpfiges Team aus erfahrenen Familienrechtsexperten aktualisiert. Interessenten können das Programm 30 Tage kostenfrei testen. Weitere Informationen:
www.ftcam-ra.de (http://www.ftcam-ra.de)
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