Urteile im Kölner Dopingprozess gefallen
Es ist schon über fünf Jahre her, da sollen vier Männer einen illegalen Doping-Handel in Köln und Brandenburg betrieben haben. Seit Juli 2020 macht das Kölner Landgericht den Männern den Prozess.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, fast drei Jahre lang mit Anabolika-Präparaten gehandelt zu haben. Ziel sei gewesen, in der Bodybuilding- und Fitnessszene zu dopen. Dafür sollen sie ein “Untergrundlabel” gegründet haben. Außerdem sollen die vier ein nicht-lizenziertes Replikat eines Potenzmittels verkauft haben. Hierdurch sollen sie mindestens 66.000 Euro Umsatz gemacht haben. Der Fall scheint komplex zu sein. Das Kölner Landgericht hatte 19 Verhandlungstage bis Anfang September angesetzt, nach etlichen weiteren Verhandlungstagen sind am 22.September 2020 die Urteile gefallen.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Hauptangeklagten Alexander T.(Name geändert), der sich durchgehend schweigend verteidigte, 5,5 Jahre Haft, für die Mittäter jeweils zwischen 2,5-3,5 Jahre.
Doch da die Zeugen sich vor Gericht scheinbar nicht mehr erinnern konnten , der Hauptbelastungszeuge sich wegen einer eigenen Straftat in die Türkei abgesetzt hat, beantragten die Rechtsanwälte um Mutlu Günal, der den Hauptangeklagten verteidigte, diesen per Videoschalte in der Türkei zu vernehmen. In dessen Verlauf widerrief dieser seine damaligen Aussagen gegen die Angeklagten.
Auf Grund dieser Tatsache wurden alle Angeklagten zu Bewährungsstrafen zwischen 12-24 Monaten verurteilt.
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