Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sollen besserverdienende Mitarbeiter in der Finanzbranche zukünftig weitestgehend aus dem allgemeinen Kündigungsschutz herausfallen. Und das mit dem erklärten Ziel, Bankinstitute von London nach Frankfurt zu locken.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Arbeitsrecht der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen stellt das einen massiven Eingriff in das geltende Kündigungsrecht dar. Denn damit bestehe die Gefahr, dass in der Folge nicht nur bei anderen gut Verdienenden in Führungspositionen sondern weit darüber hinaus der Kündigungsschutz in Deutschland aufgeweicht werde.
Die VDJ weist darauf hin, dass in Folge des Gesetzesentwurfs auch Arbeitnehmer, die bei anderen Arbeitgebern als Banken und Finanzdienstleistern wichtige Aufgaben wahrnehmen, ebenso bei Erreichen vergleichbarer Verdienstgrößen ihren Kündigungsschutz verlieren könnten. Dabei werden bereits jetzt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Denn im Vergleich zu Spitzenverdienern in anderen Wirtschaftsbereichen würden entsprechend gut verdienende Risikoträger in Finanzinstituten damit in ihrem Kündigungsschutz eingeschränkt. Das Kündigungsschutzgesetz werde so zu einem reinen Abfindungsgesetz degradiert. Hier sieht die VDJ Klärungsbedarf und die Notwendigkeit, den Entwurf in dieser Form vom Tisch zu nehmen, um schwerwiegende Folgen auch für andere Arbeitnehmer zu verhindern.
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