Mi. Aug 7th, 2024

19/2021

Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können jetzt Geld aus dem sogenannten Kommunalen Entschuldungsfond erhalten, um damit sogenannte DDR-Altschulden zurückzahlen zu können. Eine entsprechende Verordnung wurde am Montag durch das Schweriner Innenministerium erlassen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Das ist ein erster guter Schritt, das Problem der DDR-Altschulden zu lösen. Mecklenburg-Vorpommern geht voran, die ungerechtfertigte Sonderlast der deutschen Wiedervereinigung anzugehen. Diese Altschulden sind unverschuldet und ungerecht. Auch 30 Jahre nach der Deutschen Einheit hängen sie wie Felssteine um den Hals der Schuldner und ziehen sie wirtschaftlich runter. Gut, dass Mecklenburg-Vorpommern dagegen steuert.

Den kommunalen Wohnungsunternehmen und den Wohnungsgenossenschaften im Land wurden nach der Wiedervereinigung Hunderte von Millionen Euro an Schulden aufgebürdet, für die sie keine Verantwortung tragen.

Über drei Jahrzehnte haben die Unternehmen diese Schulden bedient. Jetzt ist die Zeit gekommen, einen Schlussstrich zu ziehen. Die jetzt verabschiedete Verordnung ist daher gut und richtig. Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich damit wohltuend von anderen Bundesländern und hält gegenüber der Wohnungswirtschaft Wort.

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