Mo. Okt 7th, 2024

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag dafür ausgesprochen, dass Vermieter preisgünstige TV-Sammelanschlüsse für ihre Mieter auch künftig über die Betriebskosten abrechnen können. Damit ist vorerst der Plan der Bundesregierung gescheitert, die bewährte mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhouse-Breitbandnetze zu streichen. Die sozialen Vermieter und die Mieterverein in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hatten den Vorschlag der Bundesregierung abgelehnt.

Zu der Entscheidung des Bundesrates erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Wir lehnen das Modell der Bundesregierung ab, weil wir zusätzliche Kosten für die Mieterinnen und Mieter vermeiden wollen. Sie profitieren seit vielen Jahren von günstigen Sammelverträgen, die VNW-Mitgliedsunternehmen mit den Kabelnetzbetreibern ausgehandelt haben. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung hätte für einen Haushalt Mehrausgaben von bis 200 Euro im Jahr zur Folge.

Noch gravierender wären die Folgen für Haushalte gewesen, die Transfereinkommen beziehen. Bei ihnen übernimmt bislang der Sozialhilfeträger mit den Kosten der Unterkunft den TV-Anschluss. Wären die Kabelkosten nicht mehr umlagefähig, hätten diese Mieter den Anschluss aus eigener Tasche zahlen müssen. Das ist sozialpolitisch indiskutabel.

In den kommenden Wochen kommt es darauf an, eine zukunftsträchtige Lösung für die Kabelgebühren zu finden. Wir brauchen eine Lösung, die den Kabelanschluss für die Mieterinnen und Mieter nicht verteuert, den Wohnungsunternehmen keine weiteren Kosten aufbürdet und den Ausbau des Glasfasernetzes nicht behindert.

2021/02/14

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