Köln (ots)
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Im Diesel-Skandal hat der Autobauer Daimler die bislang schwerste Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund 25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen – weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer wieder bestritten.
Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az: VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf “vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung”.
Vertrauen in öffentliche Institution ausgenutzt
Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.
Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: “Wir sind überzeugt, dass dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen – jedenfalls dann, wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt.”
“Fernliegend”, dass Vorstand nichts gewusst hat