Ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse ist schnell gestellt, wenn der Pflegefall eintritt. Dann fließen zeitnah Mittel von Pflegekasse, um die Versorgung sicherzustellen. Jedoch kann diesen Antrag grundsätzlich n u r der zu Pflegende stellen! Es kommt also zu Schwierigkeiten, wenn erstens der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage ist einen solchen Antrag persönlich zu unterschreiben und zweitens niemand da ist, der ihn dabei vertreten kann.
“Klären Sie rechtzeitig zusammen mit Ihren Angehörigen die Pflegevorsorge”, warnt daher der im Betreuungs- und Pflegerecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. Wenn noch keine Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung angefertigt wurde, ist nun der perfekte Zeitpunkt gekommen dies zu tun, ehe die Pflegebedürftigkeit weiter voranschreitet, meint Jurist Richter.
Doch allein das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen reicht nicht, denn diese müssen im Fall der Fälle auch zeitnah vorliegen. Im Fall eines medizinischen Notfalls braucht der behandelnde Mediziner die aktuelle Patientenverfügung möglichst sofort in die Hand. Im Falle des Eintritts der Pflegebedürftigkeit muss der Antrag auf Sozialleistungen bis zum Monatsende gestellt werden, will der zu Pflegende noch die vollen Mittel für diesen Monat ausschöpfen.
“In diese Lücke stößt die VorsorgePlattform24.de”, erklärt Anne Schmid, Geschäftsführerin der Betreiberfirma Thanato GmbH. Durch die sichere Speicherung in der Cloud können die Vorsorgeregelungen in Sekundenschnelle überall auf der Welt abgerufen werden. Der Vollmachtgeber kann auch einen Hinweis hinterlassen, wo die Regelungen in originaler Papierform hinterlegt wurden. Das kann zu Hause sein, aber auch bei einem Notar oder Anwalt oder sonst wo. Zugleich ist sichergestellt, dass bei regelmäßiger Aktualisierung der Regelungen tatsächlich das jetzt benötigte Regelwerk vorliegt. “Das ist wichtig, um die Wünsche des Betroffenen umzusetzen und nicht Angehörige, medizinisches oder juristisches Fachpersonal und Gerichte in unangenehme Streitigkeiten zu verwickeln”, erklärt Rechtsanwalt Richter.
Auch wenn es zum Todesfall kommt, dann können mithilfe des Service der VorsorgePlattform24 die Wünsche des Verstorbenen zur Beisetzung postum respektiert werden, weil er zu Lebzeiten noch seine Wünsche vorbringen kann, indem er u.a. Bestattungsform, Trauerredner und weitere Vorschläge für später auf der Plattform speichert. “Ein interessantes Zusatzangebot”, meint Rechtsanwalt Richter, weil sich solche Wünsche gewöhnlich nicht in Testamenten finden und dieses ohnehin oft erstmals viel später vom Nachlassgericht geöffnet wird. “Unsere Erfahrung ist, dass die Angehörigen oft nicht genau wissen, wie der Verstorbene zuletzt sein Begräbnis gewünscht hat”, berichtet Anne Schmid.
Die heutige Rentnergeneration ist zudem wesentlich mehr digital unterwegs als frühere Generationen. Was passiert mit dem Facebook-Acount? Wie peinlich, wenn facebook noch Jahre später an Freunde die Geburtstagseinladung verschickt? Wie werden die E-Mail-Postfächer abgemeldet? Es kann für die Erben nachteilig sein, wenn dort weiter ungeprüft Online-Rechnungen diverser Anbieter eingehen. Was passiert mit der eigenen Homepage? Was mit positiven oder negativen Bewertungen auf Bewertungsplattformen? Dem Twitter-Zugang oder Instagram? Hierfür bietet die vorsorgeplattform24.de Lösungen und hier können Hinweise hinterlegt werden, wie und wo die Passwörter zu finden sind. “Das digitale Erbe zu regeln gewinnt als weiterer Vorsorgebereich immer mehr Bedeutung”, erklärt Anne Schmid von der vorsorgeplattform24. “Denn Ihr guter oder schlechter Ruf im Internet endet nicht mit dem Tod, sondern besteht weiter, bis das Internet mal abgeschaltet wird – also nie!”
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