VW-Aktionäre warten auf die Eröffnung des Musterverfahrens gegen Volkswagen. Derweil zieht der VW-Abgasskandal weiter seine Kreise. Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch den VW-Abgasskandal mussten Volkswagen-Aktionäre erhebliche Verluste hinnehmen. Deren Schadensersatzansprüche sollen in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, geklärt werden. Mit der Eröffnung des Musterverfahrens wird noch in diesem Jahr oder Anfang 2017 gerechnet.
Unterdessen zieht der VW-Abgasskandal weiter seine Kreise. Nicht nur VW, sondern auch Deutschland und sechs weitere Staaten stehen am Pranger. Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen sie eröffnet, weil sie Volkswagen nicht für die Manipulationen an den Diesel-Motoren bestraft haben, obwohl diese bekannt waren. Das bedeutet, dass auch auf den betroffenen Staaten nun eine Geldbuße drohen kann.
Die VW-Aktionäre haben durch den Abgasskandal schon beträchtlichen Schaden erlitten. Denn nach dem Bekanntwerden der Manipulationen an rund 11 Millionen Diesel-Fahrzeugen hat die VW-Aktie erheblich an Wert verloren. Ob der Kurs mittelfristig wieder das Niveau vor dem Abgasskandal erreichen wird, ist derzeit noch völlig offen. Allerdings hat VW den Skandal noch lange nicht hinter sich gelassen und es ist nach wie vor offen, wie teuer “Dieselgate” am Ende für den Wolfsburger Autobauer wird. Vom erlittenen Imageschaden ganz abgesehen. Die betroffenen Aktionäre haben nun im Grunde genommen nur zwei Möglichkeiten, um ihre Verluste wieder aufzufangen. Entweder sie hoffen, dass sich der Kurs der VW-Aktie wieder nachhaltig erholt oder sie reichen eine Schadensersatzklage ein bzw. schließen sich dem Musterverfahren an.
Da damit zu rechnen ist, dass das Musterverfahren in Kürze eröffnet wird, sollten geschädigte Aktionäre nicht mehr allzu lange warten, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche noch geltend machen wollen. Zur Wahrung ihrer Interessen können sie sich an einen im Aktienrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Im Musterverfahren wird die Frage geklärt werden, ob VW gegen seine Informationspflichten verstoßen hat. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Insiderinformationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, unmittelbar im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Hat VW seine Informationspflicht verletzt, haben die Anleger Schadensersatzansprüche.
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