Mönchengladbach (ots) – Dieselgate 2.0 und kein Ende für die Volkswagen AG: Auch das Landgericht Offenburg hat einem geschädigten Verbraucher bestätigt, dass ihm durch den Kauf eines Fahrzeugs mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288 ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist und sich die Volkswagen AG nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftbar gemacht hat.
Auch wenn es derzeit in der Öffentlichkeit weniger stark diskutiert wird: VW-Dieselgate 2.0 rund um den VW-Skandalmotor EA288 der Abgasnorm Euro 6 entwickelt sich weiter verbraucherfreundlich. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Offenburg (Urteil vom 08.01.2021, Az.: 2 O 168/20). Die Volkswagen AG muss an den geschädigten Verbraucher für die Abgasmanipulationen an einem Volkswagen Caddy Comfortline TDI 2,0 l Blue Motion (Euro 6) 22.402,02 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Juni 2020 zahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Der Kläger hatte den VW Caddy als Neuwagen zu einem Kaufpreis von insgesamt 27.028,29 Euro brutto erworben. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 4. Januar 2021 wies der Wagen einen Kilometerstand von 42.791 Kilometern auf.
“Das Gericht bestätigt die Abgasmanipulationen beim EA288 durch das Urteil einmal mehr. Der Motor verfügt laut Urteil über ein System zur Abgasreinigung, welches auf einer Abgasrückführung beruht. Dabei wird ein Teil des Abgases der frisch angesaugten Umgebungsluft beigemischt und in den Motor zurückgeführt. Hierdurch verändert sich die chemische Zusammensetzung des Gemischs, was Einfluss auf die anschließende Verbrennung und damit auf den Ausstoß von Abgasen hat. Die Höhe des Abgasanteils wird durch die Motorsteuerungs-Software bestimmt und richtet sich auch nach der Umgebungslufttemperatur”, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als “Dieselanwalt” der ersten Stunde.
Das streitgegenständliche Fahrzeug ist bislang nicht von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA betroffen. Daher behauptet die Volkswagen AG, in dem streitgegenständlichen Motor sei keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden. Das Kraftfahrt-Bundesamt habe den Motortyp EA288 eingehend überprüft und in Kenntnis der dort zum Einsatz kommenden Technik freigegeben. Diese Behauptung ließ das Gericht nicht gelten, sondern betont vielmehr, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung nach § 826 BGB vorliege. “Die Begründung dafür: In dem Fahrzeug ist eine Fahrkurve verbaut. Die Software erkennt, ob sich das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr oder auf dem Rollenprüfstand befindet. Diese Fahrkurve ist entgegen der Auffassung der Beklagten unzulässig, weil die entsprechenden Bauteile das Emissionsverhalten so beeinflussen, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen den rechtlichen Vorgaben beim Emissionsausstoß nicht entspricht”, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung führt weiter aus: “Beim aktuellen VW-Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal aber nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen.”, sagt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.
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