(Mynewsdesk) – DIE WÜRDE IM ALTER WAHREN – Beiträge zu 70 Jahre Grundgesetz Artikel 1 –
„Würde besteht darin, Teil eines großen Ganzen zu sein, in einer Gemeinschaft zu leben und so akzeptiert zu werden, wie man ist“ – so sieht Angela Schwörer ihren Auftrag als Programmleiterin, wo sie sich seit über einem Jahrzehnt für pflegebedürftige alte Menschen engagiert. Sie arbeitet im Altenzentrum Santa Teresa des Caritasverbandes e.V. und beschreibt im folgenden Beitrag ihre Gedanken über Würde im Alter.
Aus der Sicht vieler Menschen, die hier in einer Einrichtung leben, ist es am besten, wenn sie zusammen sein können und einen gemeinsamen Tagesablauf haben, egal von welchen Erkrankungen und Handicaps sie betroffen sind. In der Fachsprache wird hier vom “integrativen Ansatz” gesprochen. Wichtig ist, dass Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen nicht ausgegrenzt werden und sich im Alltag Begegnungen und Beziehungen ergeben können. Dabei kann es auch passieren, dass es zu Konflikten untereinander kommt. Professionelles Handeln bedeutet, die Situation zu schlichten und im aufmerksamen Hinhören und Sprechen eine Brücke zu Verständnis und Akzeptanz herzustellen; Wut und Zorn oder andere negativen Gefühle werden nicht unter den Teppich gekehrt. Ziel ist es im Dialog mit allen, die darin involviert sind, ein akzeptables Maß an Rücksicht und Respekt aufrechtzuerhalten. Dies fördert die Würde aller Beteiligten.
Das Recht auf Würde ist ein Menschenrecht, steht zu Anfang der Verfassung und ist ein schützenswertes Gut. Ich erlebe in meinem Pflegealltag, dass durch die vorgegebenen Zeitkorridore, in denen Pflegeleistungen und Behandlungspflege verrichtet werden müssen, ein würdevoller Umgang nur bedingt gelingen kann. Denn um bewusst so eine Haltung zu leben, muss man sich auf die Bedürfnisse der Menschen einlassen, ihre private Sphäre achten und darüber hinaus Geselligkeit, Beziehungen und Kontaktpflege ermöglichen.
Die so genannte Behandlungspflege wie z. B. Wundversorgung ist eigentlich eine Leistung der Krankenkassen (SGB V), wird aber seit Beginn der Pflegeversicherung (SGB XI) wie eine Pflegeleistung vergütet und somit geringer bezahlt. Das wertet die Altenpflegedienstleistung ab, die ein besseres Image verdient. Der in Fachkreisen anerkannte Jurist Prof. Dr. Thomas Klie prangert diesen Zustand seit Jahren an. Und wenn sich die Demenz eines Menschen verstärkt, könnte auch dieser spezielle Versorgungsaufwand zu einer krankheitsbedingten Leistung der Krankenversicherung zählen. Somit wäre eine Wertschätzung der Altenpflege in finanzieller Hinsicht möglich. Bemängeln doch gerade die dort Tätigen die schwierigen Rahmenbedingungen. Es sind Menschen, die täglich Pflegeverrichtungen durchführen und sich noch nicht einmal „würdevoll“ bezahlt fühlen.
Das Frankfurter Programm Würde im Alter nimmt seit 2019 verstärkt ältere Menschen mit psychischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen in den Blick und schenkt auch Aspekten von Gewaltprävention und Palliativversorgung in Pflegeheimen besondere Aufmerksamkeit. Dass diese Themen aufgegriffen und benannt wurden zeigt, wie schwierig es ist und schon immer war, für Menschen mit krankheitsbedingten Besonderheiten Teilhabe zu ermöglichen. Uns stellt sich die Frage, was die Gesellschaft und die Stadtgesellschaft langfristig leisten wollen, um die Würde pflegebedürftiger Menschen zu wahren. Wer fängt Personen auf, die von der Leistungsgesellschaft – etwa wegen Pflegebedürftigkeit – ausgeschlossen werden und bis zum Tod in dieser Gesellschaft leben? Die Sozialsysteme sind hier in der Pflicht sowie der Wohlfahrtsstaat. Darüber müssen wir alle miteinander sprechen, zumal sich unsere Gesellschaft in Richtung eines langen Lebens bewegt.
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Autorin: Angela Schwörer – Team Altenzentrum Santa Teresa Caritasverband e. V.
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