Stuttgart – Die meisten Arzneimittel, die in einer Apotheke abgegeben werden, sind auf einem ärztlichen Rezept verordnet. Rund 85 Prozent des Umsatzes einer niedergelassenen Apotheke machen diese verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus. Für diese verordneten Medikamente werden die Preise nach strengen, gesetzlich festgelegten Regeln erstellt, die der Apotheker beachten muss. Nur für die restlichen etwa 15 Prozent seines Geschäftes – für die freiverkäuflichen oder apothekenpflichtigen Arzneimittel – darf der Apotheker seine Preise frei kalkulieren. Darum trifft der umgangssprachliche Begriff der “Apothekenpreise” schon lange nicht mehr zu.
In der bundeseinheitlich geltenden Arzneimittelpreis-Verordnung (AMPreisV) sind die Preise für verordnete Arzneimittel genau geregelt, erklärt Christoph Gulde, Vizepräsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg: “Pro Medikament erhält der Apotheker 8,35 Euro für die Abgabe und seine pharmazeutische Leistung sowie drei Prozent vom Apothekeneinkaufspreis für Lagerhaltung und (Vor-)Finanzierung des Arzneimittels.” Die Arzneimittelpreis-Verordnung verbietet dem Apotheker, Rabatte an die Patienten zu gewähren. Rabatte gewährt der Apotheker lediglich den gesetzlichen Krankenkassen, so Gulde, denn die bezahlten schließlich die Medikamente für die Versicherten. “Fast niemand weiß das: Aber pro abgegebenem, verordnetem Medikament erhält die Gesetzliche Krankenkasse, bei der der Patient versichert ist, von der Apotheke einen Rabatt von derzeit 1,77 Euro. So tragen auch wir Apotheker unseren Teil dazu bei, dass unser Gesundheitssystem bezahlbar bleibt. Auch die Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro, die Patienten zu entrichten haben, bleibt nicht in der Apotheke, sondern wird an die Krankenkassen abgeführt. Dieses Inkasso erledigen die Apotheken für die Krankenkassen unentgeltlich.”
Tendenziell sind die durchschnittlichen Arzneimittelpreise in den letzten Jahren gefallen. Neun von zehn verschriebenen Medikamenten kosten unter hundert Euro. Apotheker Gulde: “Wir Apotheker haben selbst gar keinen Einfluss darauf, wie teuer oder günstig ein verschreibungspflichtiges Medikament ist. Der Preis wird in Deutschland ganz wesentlich von den Herstellern bestimmt, die dabei allerdings auch von vielen Gesetzen und Verordnungen reglementiert werden. Diese Regeln werden deshalb auch immer wieder durch Gesundheitsreformen, die gerade bei innovativen, aber hochpreisigen Arzneimitteln einen fairen Preis zwischen Herstellern und Kassen ermöglichen sollen, angepasst.”
Generell gibt es in Deutschland eine hohe Generikaquote. Das heißt, dass in der Regel preiswerte Nachahmerpräparate eingesetzt werden. Bei sogenannten Rabatt-verträgen verhandeln Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern zusätzlich günstige Preise für die gängigsten Medikamente. Nicht vergessen werden darf auch, dass Deutschland mit 19 Prozent innerhalb Europas einen der höchsten Mehrwertsteuer-sätze auf Arzneimittel erhebt. Damit verdient der Staat an jedem abgegebenen Arzneimittel kräftig mit – in den meisten Fällen bekommt er mehr als der Apotheker.
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