So. Aug 25th, 2024

Jonas P. aus Würzburg:
Der Personalchef meines neuen Arbeitgebers verlangt von mir ein Führungszeugnis. Was steht da genau drin und woher bekomme ich es?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Das Führungszeugnis ist bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz erhältlich. Es gibt Auskunft darüber, ob eine Person schon einmal strafrechtlich verurteilt wurde und stützt sich dabei auf die Angaben im Bundeszentralregister. Hier sind alle strafrechtlichen Verurteilungen einer Person aufgeführt. Das Führungszeugnis gibt jedoch nicht alle Inhalte wieder. Zu den wichtigen Ausnahmen gehören unter anderem zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen oder bestimmte Fälle von Straftaten, die bei bestehender Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begangen wurden. Strafen, die eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von drei Monaten nicht überschreiten, zählen auch dazu – solange das Register ansonsten “sauber” ist. Eine vollständige Liste aller Ausnahmen enthält § 32 Bundeszentralregistergesetz. Geht es jedoch um eine Berufstätigkeit mit Kontakt zu Minderjährigen, verlangt der Arbeitgeber unter Umständen ein erweitertes Führungszeugnis. In diesem finden sich gegenüber dem einfachen Führungszeugnis zusätzliche Straftatbestände ohne Rücksicht auf die oben genannten Ausnahmen. Ist seit einer Verurteilung ein bestimmter Zeitraum verstrichen, findet diese keinen Eingang mehr in das Führungszeugnis. Je nach Delikt und Strafe liegt die Frist bei drei bis fünf Jahren, bei einigen Delikten können es bis zu zehn Jahre sein. Auch davon gibt es Ausnahmen, etwa wenn gegen den Betroffenen die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung vorliegt.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.512

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die “ERGO Group” als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Dr. Claudia Wagner
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH

claudia.wagner@ergo.de

http://www.ergo.com

Pressemitteilung teilen:
Andreas Twinkler

Von prgateway

Schreibe einen Kommentar