Di. Okt 8th, 2024

Am 25. April 2018 fand beim Europäischen Patentamt in München die entscheidende mündliche Verhandlung vor der zuständigen Einspruchsabteilung statt.

Einspruchsführer waren die Deutsche Post AG und die WebID Solutions GmbH. Einspruchsgegnerin war die IDnow GmbH.

Ziel der Einspruchsführer war es, dass das ursprünglich erteilte Patent mit der Nr. EP2948891 beschränkt oder ganz widerrufen wird.

Es wurde entsprechend für die Einspruchsführer entschieden: das Patent in der ursprünglich erteilten Fassung ist widerrufen und nur in beschränkter Form aufrechterhalten.

Damit ist die Schutzwirkung auf die eingeengte Form beschränkt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde einlegen.

Es handelte sich um eine öffentliche Verhandlung. Der Beschluss der Einspruchsabteilung wird in den kommenden Monaten hier veröffentlicht:

https://register.epo.org/application?number=EP14701683

Die Entscheidung wirkt sich positiv für die Einspruchsführer auf alle darauf basierenden Urteile und Entscheidungen aus.

Die WebID wurde in der Verhandlung durch Herrn Patentanwalt Dr. Thomas L. Bittner von Boehmert & Boehmert vertreten, die eine der führenden Kanzleien für geistiges Eigentum ist.

Der Patentanspruch 1 wurde um drei wesentliche technische Merkmale maßgeblich ergänzt und damit eingeschränkt. Das betrifft insbesondere die nun notwendigerweise vorgesehene Auswertung einer Hologramm-Abbildung beim Verifizieren des Identifizierungs-Dokuments (z.B. Ausweis) und die zwingende Forderung, dass vom Identifizierungsserver erzeugte Steuerdaten, die das Endgerät instruieren, die Bildaufnahme mit bestimmten Bildparametern zu erfassen, immer einen der folgenden Bildparameter aufweisen müssen: Anzahl der Bilder, Belichtungsparameter, Blitzfunktion und Bildauflösung. Diese Beschränkungen waren im ursprünglich erteilten Patent nicht gefordert.

Frank S. Jorga und Franz T. Fürst, Geschäftsführer der WebID Solutions GmbH, äußern sich abschließend wie folgt:

“Wir freuen uns, dass das Ursprungspatent widerrufen wurde und damit nun Klarheit für die Marktteilnehmer sowie unsere zahlreichen Partner und Kunden geschaffen wurde, bei denen wir uns für ihr Vertrauen und ihre Geduld bedanken. Aus unserer Sicht hat der aufrechterhaltene, eingeengte Rest des Patents mit der Nr. EP2948891 keine Relevanz mehr für irgendeinen Marktteilnehmer, da die Einschränkungen den Schutzraum gravierend beschneiden. Es gibt auch in anderen Bereichen zahlreiche Patente, die erteilt werden und niemals eine Relevanz im Markt erreichen.”

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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