So. Okt 6th, 2024

Blinkende LED-Weihnachtsbäume, Nikolaus-Anhänger oder Schneeflocken-Fensterbilder: In der Vorweihnachtszeit stapeln sich in den Geschäften die unterschiedlichsten Dekorationsartikel – auch für das Auto. Doch was ist dort als Schmuck erlaubt? Das Infocenter der R+V Versicherung zeigt, was geht – und was auf keinen Fall.

Auf gute Sicht achten
Grundsätzlich gilt: Autofahrer dürfen ihren Wagen schmücken, solange sie dadurch die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. “Die Sicherheit ist der wichtigste Aspekt bei der Weihnachtsdekoration, egal ob innen oder außen”, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Dazu gehört beispielsweise ein freies Sichtfeld für den Fahrer. “Darauf sollten Autofahrer unbedingt achten, wenn sie etwas aufstellen, aufhängen oder aufkleben”, sagt Walter. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

Zudem müssen Dekorationsartikel im Auto gut gesichert sein. “Für sie gelten die gleichen Regeln wie für klassische Ladung”, so R+V-Experte Walter. Bei einem Brems- oder Ausweichmanöver dürfen Plastiktannenbaum, Engel oder Christbaumkugeln nicht als Geschoss im Fahrzeug umherfliegen. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 35 Euro.

Zusätzliche Beleuchtung meistens verboten
Streng sind die Regelungen bei zusätzlichen Leuchten wie blinkende Weihnachtssterne oder Lichterketten. “In der Regel sind sie unzulässig”, sagt Karl Walter. Bei Dekorationen an der Außenseite kommt es vor allem darauf an, dass sie sicher angebracht ist. Wenn sich ein Teil löst und einen Unfall verursacht, haftet unter Umständen der Fahrer. Deshalb sollten Autofahrer hohe Geschwindigkeiten mit geschmückten Fahrzeugen lieber vermeiden. Vorsicht auch bei Überzügen für die Außenspiegel: Sie können die Seitenblinker verdecken. “Scheinwerfer, Kennzeichen und Blinker müssen immer frei bleiben”, so R+V-Experte Walter. Unkritisch sind hingegen Aufkleber auf der Karosserie und bunt lackierte Radkappen.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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