Sa. Nov 16th, 2024

Bielefeld (ots) – Es ist ein Dilemma: Soll wertvoller Impfstoff vergeudet werden, wenn sich bei einem Impftermin nicht genug berechtigte Menschen eingefunden haben? Oder ist dann eine Verwertung mit den erstbesten medizinisch geeigneten Kandidaten erlaubt? Im Zweifel ist wohl letzteres geboten und auch moralisch zulässig.

Aber eben nur dann. Anders verhält es sich, wenn plötzlich Politiker, Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Vereine oder andere Prominente in den Genuss einer vorzeitigen Impfung kommen. Dann steht schnell der Verdacht im Raum, dass dem Zufall auf die Sprünge geholfen wird. Und wenn ein leibhaftiger Bischof seine Impfung mit dem Umstand legitimiert, dass er als Seelsorger Heimbesuche mache, dann erweckt er den heiligen Zorn Zigtausender Menschen, die Angehörige in einem Heim haben und noch auf ihre Spritze warten.

Müssen Impf-Vordrängler nun vom Amts wegen bestraft werden, wie es Patientenschützer fordern? Bitte nicht! Die Gesundheitsbehörden haben schon genug damit zu tun, die Impfungen bestmöglich zu organisieren. Es reicht völlig aus, Übeltätern ins Gesicht zu sagen, was sie sind: unverschämt, asozial und selbstsüchtig.

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Westfalen-Blatt
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 585-261
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