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Rhein-Neckar-Kreis, 16. April 2020

In Bezug auf Mieten und beim Kauf und Verkauf von Immobilien spielt die Wohnfläche eine wesentliche Rolle.

Doch was genau zählt dazu, wie wird diese berechnet und auf welcher Gesetzesgrundlage geschieht dies?

Grundsätzlich fallen unter die Wohnfläche einer Immobilie alle anrechenbaren Grundflächen innerhalb der Wohnung. Am 1. Januar 2004 trat die Wohnflächenverordnung – kurz WoFlV – in Kraft. Laut dieser werden bei der Berechnung der Wohnfläche (https://immowertreal.de/wohnflaeche-wohnflaechenberechnung/) alle Räume in Ansatz gebracht, die innerhalb der Wohnung liegen. Hierzu zählen Terrassen ebenso wie Balkone, Loggien, Wintergärten und Schwimmbäder, wenn diese ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Nicht eingerechnet werden Garagen, Abstell- und Kellerräume, Waschküche, Trocknungsräume, Dachböden und Heizungsräume sowie Geschäftsräume.

Die Ermittlung der Grundfläche geschieht in der Regel durch Ausmessen des fertiggestellten Wohnraums. Sie kann auch auf Grundlage einer Bauzeichnung erfolgen, wenn diese für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder gefertigt ist oder kein bauordnungsrechtliches Verfahren erforderlich ist. ( WoFlV § 3, Abs. 4 (https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/__3.html))

Nötig wird eine Berechnung der Wohnfläche im Zuge von Vermietung, Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Sollten Zweifel an der Angabe der Wohnfläche im Miet- oder Kaufvertrag bestehen, lohnt es sich, die Wohnfläche von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung berechnen zu lassen.

Die Wohnflächenberechnung ist wichtiger Bestandteil bei jedem Verkehrswertgutachten und somit unabdingbar in der Immobilienbewertung, sowohl beim Ertragswertverfahren als auch beim Vergleichswertverfahren. Auch für die Errechnung der Prämie der Hausratversicherung und der Berechnung der Mietnebenkosten ist eine korrekte Wohnflächenberechnung wichtig um unnötige Kosten zu vermeiden. Durchgeführt wird die Wohnflächenberechnung von einem Immobiliengutachter oder Sachverständigen für Immobilienbewertung.

Da die Berechnung der Wohnfläche trotz klarer Regelwerke häufig fehlerhaft durchgeführt wird, lohnt es sich, einen unabhängigen Experten hinzu zu ziehen. Dies kann unnötige Kosten vermeiden, rät Immobiliengutachter Stephen Eifler REV, ImmoWertReal | Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung.

Stephen Eifler REV aus Epfenbach, leitet seit Jahren ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung im Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg). Er hat schon unzählige Immobilien für verschiedene Auftraggeber, u.a. für Banken und Bausparkassen bewertet. Herr Eifler ist Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung. Als zertifizierter Immobiliengutachter für Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von allen Immobilienarten – DIN EN ISO/IEC 17024.

Des Weiteren wurde Herr Eifler von der TEGoVA (The European Group of Valuers’ Associations), einer Organisation nationaler Verbände aus Europa mit Sitz in Brüssel, zertifiziert. Der Titel des Recognised European Valuer – REV ist ein Zeichen für Exzellenz in der Bewertung von Immobilien.

ImmoWertReal | Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung ist Ihr professioneller und kompetenter Ansprechpartner im Bereich der Immobilienbewertung.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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