Mannheim, 1. September 2018. Seit September 2017 gilt der neue Prüfzyklus WLTP – “Worldwide Light Duty Test Procedure” zur Ermittlung von Kraftstoffverbräuchen bei Pkw. Ab dem heutigen Tag müssen für alle neu zugelassenen Fahrzeuge zertifizierte WLTP-Messwerte vorliegen. Ab 2019 ist WLTP dann der Standard für alle neuzugelassenen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Europa.
“Wir begrüßen die Umstellung und das Ende der Augenwischerei bei den Fahrzeugverbräuchen – allerdings sollte der Staat unserer Meinung nach daraus keine Mehreinnahmen generieren”, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF). Er sieht dringenden Handlungsbedarf der Politik. Entsprechende Gesetze und Berechnungsgrundlagen der Kfz-Steuer müssten zügig angepasst werden. Begründung: Fahrzeughalter werden bereits heute ordentlich zur Kasse gebeten und gerade Fuhrparkbetreiber seien durch das Fehlverhalten der Automobilindustrie in den vergangenen Jahren stark belastet worden. Laut BUND wird mit einer Milliarde Euro Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer gerechnet und dies allein durch die veränderten Normverbräuche und damit höheren berechneten CO2-Ausstoß, die mit WLTP zustande kommen. Und da dieser Teil der Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer ist, erhöht sich für neuzugelassene Modelle in der Regel auch die Steuer. Das stellt eine versteckte Steuererhöhung von nahezu 11,4 Prozent dar. Ein angenehmer Nebeneffekt für den Staat. Obwohl die Modelle also technisch absolut identisch sind, können laut ADAC Steuererhöhungen von bis zu 70 Prozent auf die Fahrzeughalter zukommen, wenn ein Modell erst nach dem 1. September 2018 zugelassen wurde. Eine Kfz-Steuer-Reform ist daher zwingend notwendig. Für bereits zugelassene Pkw ändert sich nichts, da hier ein Bestandsschutz greift.
Veränderungen der Kraftstoffverbräuche und der CO2-Emissionen haben neben dem Thema Kfz-Steuer auch direkte Auswirkungen auf die gewerblichen Flotten. Vor allem, wenn in der Car-Policy Referenzmodelle mit CO2-Grenzen angegeben sind. Nahezu alle Referenzmodelle und deren CO2-Emissionen gehen auf Downsizing-Motoren zurück. Darüber hinaus werden große Motoren mit WLTP sparsamer im Normverbrauch, so dass längst ausgeschlossene Motoren vom Dienstwagennutzer wieder in Betracht gezogen werden könnten. Eine Überarbeitung der Car-Policy und deren CO2-Grenzen bzw. die Anpassung und Begutachtung der Referenzmodelle ist hier für viele Unternehmen zwingend erforderlich. Auch die Fahrzeugbestellung kann komplexer werden, denn im WLTP fließen Sonderausstattungen in die Bewertung ein. Der Bundesverband Fuhrparkmanagement hat auch seine Mitglieder und politische Entscheidungsträger frühzeitig auf diese Rahmenbedingungen aufmerksam gemacht. Die Politik muss jetzt handeln.
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