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Wiesbaden, 12. Juli 2018. Urlaubszeit: In den Sommermonaten rollt die Reisewelle – darunter zahlreiche Wohnwagen-Anhänger. Doch wenn ein Unfall passiert, bleibt der Besitzer mitunter auf dem Schaden sitzen, warnt das R+V-Infocenter. Denn der Wohnwagen gilt als eigenes Fahrzeug – und ist nicht mit dem Zugfahrzeug versichert.

Hohes Unfallrisiko
Fehlende Routine, Spurrillen oder Bodenwellen: Die Fahrt mit dem Wohnwagen-Anhänger ist riskant. Trägt das Gefährt bei einem Unfall Schäden davon, kann das für den Halter teuer werden. “Wie beim Auto deckt auch bei einem Wohnwagen nur die Vollkaskoversicherung Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab”, sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Allerdings braucht der Anhänger eine eigene Vollkaskoversicherung. “Der Schutz des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger.”

Während die Kaskoversicherung jedoch freiwillig ist, benötigen Wohnwagen-Anhänger – wie alle anderen Fahrzeuge auch – für die Zulassung zum Straßenverkehr immer eine Haftpflichtversicherung. “Diese ist gesetzlich vorgeschrieben”, so R+V-Experte Walter.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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