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„Weihnachtsbrände“ können dieser Tage schlimme Schäden anrichten

Bamberg, 30.11.2016. „In der Weihnachtszeit brennt es in deutschen Haushalten statistisch gesehen viel öfter als zu jeder anderen Jahreszeit“, weiß Wolfgang Dippold, Vorstand der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg und verweist auf Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach seien allein in der Weihnachtszeit 2015 rund 12 000 Brände mehr registriert worden als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Durch diese Brände seien Schäden in Höhe von 26 Millionen Euro entstanden. „Es gibt einige Dinge, die man während der Adventszeit beachten sollte, damit es nicht das teuerste Weihnachtsfest aller Zeiten wird“, so Wolfgang Dippold weiter. Die Zahlen des GDV zeigen auch, dass die Versicherungen durchschnittlich 2200 Euro für Schäden dieser Art übernehmen. Es gibt viele potentielle Brandursachen während der Weihnachtszeit, die vor allem „Dekorations-Fans“ gerne übersehen. Dazu gehören beispielsweise brennende Kerzen auf einem Adventskranz oder auch direkt am Weihnachtsbaum. Gerade trockene Äste fangen unsagbar schnell Feuer. Daher rät Wolfgang Dippold den Baum vor dem Aufstellen mit dem Stamm in einem Wassereimer zu lagern. Zum Heiligen Abend kann er dann in einem mit Wasser gefüllten Baumständer aufgestellt werden. Dadurch sind die Äste mit mehr Feuchtigkeit durchdrungen und fangen nicht so schnell Feuer. Überhaupt solle man darauf achten, dass der Weihnachtsbaum möglichst frisch sei und nicht schon lange Anfahrtswege hinter sich hat. Wer Kinder hat sollte zudem überlegen, ob elektrische Kerzen am Baum nicht doch die bessere Alternative sind.

Zudem rät PROJECT-Vorstand Wolfgang Dippold aus Bamberg: „Wer sich vor finanziellen Schäden schützen will, sollte in jedem Fall eine Hausratversicherung abschließen. Diese kommt für Brandschäden generell aber auch für durch Löschwasser beschädigte Einrichtungsgegenstände auf“, so Dippold. Anders verhält es sich mit Rußschäden an den Wänden, den Böden oder den Türen: Hier leistet meist die Wohngebäudeversicherung. Doch schöner ist es natürlich, wenn es erst gar nicht so weit kommt und die Weihnachtszeit besinnlich genossen werden kann. Entsprechende Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer ist dabei geboten. Abschließend weist Wolfgang Dippold darauf hin, dass sogenannte Sengschäden von keiner der beiden Versicherungen übernommen werden: „Dabei handelt es sich um Schäden, die kein Feuer ausgelöst haben, beispielsweise wenn eine Zigarette ein Brandloch im Teppich verursacht“.

Christian Blank
PROJECT Investment Gruppe

presse@project-investment.de

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Christian Blank

Von Project

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