Ottobrunn, 31.10.2019. Wer sich für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung interessiert, für den kann es sich lohnen, diese noch vor dem Jahresende abzuschließen. Darauf weist das Online-Vergleichsportal www.test-zahnzusatzversicherung.de hin. Grund hierfür ist, dass viele Zahnzusatzversicherungen in den ersten drei bis vier Versicherungsjahren Höchstgrenzen für die Leistungserstattung haben. Zudem entspricht bei vielen Tarifen das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. “Wer also noch 2019 eine derartige Zahnzusatzversicherung abschließt, für den kann je nach Tarif das erste volle Versicherungsjahr bereits nach kurzer Zeit abgeschlossen sein”, erklärt Konrad Dießl, Geschäftsführer des Portals, “bei Tarifen mit einer Kalkulation nach Kalenderjahren lässt sich hier also bis zu einem Jahr an Summenbegrenzung und damit richtig viel Geld sparen.” Ein Beispiel: Eine Zahnzusatzversicherung hat etwa im ersten Versicherungsjahr eine Erstattungsgrenze von 1000 Euro, im zweiten in Höhe von 2000 Euro. Wenn man nun den Tarif beispielsweise vor Jahresende abschließt, dann ist man nach kurzer Zeit bereits im zweiten Versicherungsjahr und hat bereits 2000 Euro Erstattungsgrenze. “Für viele Versicherte ist das ausgesprochen interessant, insbesondere dann, wenn sie aktuell oder in den nächsten Jahren bereits mit hohen Kosten für Zahnbehandlungen rechnen müssen”, erklärt Dießl. Die Experten von test-zahnzusatzversicherung.de raten in diesem Fall zu einem Versicherungsabschluss vor Mitte Dezember, denn dann kann der Tarif rückwirkend zum 1.12. abgeschlossen werden. Zudem ist eine individuelle Beratung angeraten, damit aus der großen Summe der Tarife der wirklich passende herausgesucht werden kann. Informationen, Entscheidungshilfen, Tarifrechner sowie persönliche Beratung bietet hier das Vergleichsportal www.test-zahnzusatzversicherung.de.
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