Di. Apr 30th, 2024

Lahr (ots)

VW bekommt den Diesel-Abgasskandal nicht mehr los. Verbrauchern stehen auch dann Ansprüche auf Schadensersatz zu, wenn sie ihren Skandal-Diesel bereits verkauft haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am 20. Juli 2021 zwei VW-Kunden recht und wies Revisionen von VW ab (Az. VI ZR 575/20 und VI ZR 533/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Der Schaden ist dem Verbraucher beim Kauf des Fahrzeugs entstanden. Außerdem weist die Verbraucherkanzlei darauf hin, dass auch die neue Motorengeneration von VW (EA288) zunehmend in den Mittelpunkt von Klagen und Verurteilungen rückt. An Dieselgate 2.0 kommt VW nicht mehr vorbei. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

BGH positioniert sich im Abgasskandal verbraucherfreundlich

Die vorherrschende Rechtsmeinung war bisher eindeutig: Wenn vom Diesel-Abgasskandal betroffene Fahrzeuge vor oder während eines laufenden Rechtsstreits weiterveräußert worden waren, steht den Verbrauchern trotzdem ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 826 BGB zu. “In der Rechtsfolge werden die Hersteller dann durchweg im Wege des Schadensersatzes auf Kaufpreisrückzahlung Zug-um-Zug entweder gegen Herausgabe des noch vorhandenen Fahrzeugs oder gegen Herausgabe eines erzielten Veräußerungserlöses verurteilt”, hatte beispielsweise der Regensburger Rechtswissenschaftler Michael Heese in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) geschrieben. Diese Ansicht hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20. Juli 2021 eindrucksvoll bestätigt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Verfahren vor dem BGH kurz zusammen: (Az. VI ZR 575/20 und VI ZR 533/20):

Hier noch kurz die Verfahren im Einzelnen:

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Laura Jahn

Von Laura

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