So. Apr 28th, 2024

Köln (ots)

Die Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich hat vor dem Landgericht Düsseldorf einen weiteren Erfolg im Mercedes-Abgasskandal erzielen können (Urteil vom 20.04.2021, Az. 6 O 39/19).

Das Landgericht gab dem Fahrer eines Mercedes Benz C 200d Recht und verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises.

Der Kläger hatte den Wagen, der mit einem Motor mit der Bezeichnung OM626 ausgestattet ist, im November 2017 für 26.190 EUR gekauft und ist damit seitdem knapp 40.000 km gefahren. Dafür muss er sich bei der vom Gericht angenommenen Gesamtlaufleistung von 300.000 km aktuell eine Nutzungsentschädigung von knapp 3.600 Euro anrechnen lassen.

Das Gericht war in seinen Ausführungen sehr deutlich.

lm Rahmen seiner sog. primären Darlegungslast sei es für den Kläger ausreichend, wenn er konzerninterne Manipulationsvorgänge vortrage, aus denen ein unerlaubtes Verhalten der Verantwortlichen des Konzerns folge, welches seinerseits entweder ein Versagen unternehmensinterner Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen oder aber eine Einbindung maßgeblicher Entscheidungsträger bei Mercedes nahe lege, heißt im Urteil.

Die Daimler AG, die allein über entsprechende Kenntnisse verfügt, habe während des Verfahrens nicht dargelegt, dass die Entwicklung und Implementierung der Fahrzeugsteuerungssoftware ohne Genehmigung ihres Vorstands erfolgt sei. So oder so läge dann aber bei einem unkontrollierten Verhalten einzelner unzuverlässiger Mitarbeiter ein Organisationsmangel vor, den sich der Konzern in gleicher Weise zurechnen lassen müsse.

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