Mi. Mai 8th, 2024

Die Stoffstrombilanz, die ab 1. Januar 2018 für die meisten Landwirte verpflichtend werden soll, wurde durch den Bundesrat noch nicht endgültig verabschiedet. Allerdings zeichnet sich ein Kompromiss ab, der vom Agrarministerium in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen und durch den Agrarausschuss des Bundesrates mehrheitlich abgesegnet wurde. Die endgültige Entscheidung wird am 24. November in der Länderkammer gefällt und alles spricht dafür, dass die Stoffstrombilanzverordnung dann verabschiedet wird.

Der Entwurf, den Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus einbrachte, sieht vor, dass den Bilanzen, die durch die Betriebe zu erstellen sind, entweder ein fester Vergleichswert in Höhe von 175 kg/ha oder ein betriebsspezifischer Vergleichswert gegenübergestellt wird. In der Evaluierungsphase, die bis 2022 geht, soll die Entscheidung darüber den Betrieben selbst überlassen werden. Dies vereinfache den Verwaltungsaufwand und sorge für eine ausreichende Datengrundlage für die Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung.

Für die Landwirte bedeutet dies, dass dann ab dem 1. Januar 2018 alle Warenströme und Nährstoffströme dokumentiert werden müssen. Trotz Kompromiss müssen alle Daten ordnungsgemäß erfasst werden, was einen enormen Aufwand für die Landwirte darstellt. Für die Betriebe ist es wichtig, nun in die Digitalisierung einzusteigen. Die Software Delos (https://www.delos.biz/) der Odas GmbH (http://www.odas.biz/), einem Partner der AGRAVIS Raiffeisen AG (https://www.agravis.de/de/index.html), ist hierfür eine gute und professionelle Lösung, die Landwirten die Umsetzung der Stoffstrombilanz erleichtert.
Steffen Schirmacher-Rohleder, Geschäftsführer der Odas, rät, das Thema ernst zu nehmen, weist aber gleichzeitig auf die Chance hin, die eine gute Dokumentation mit sich bringt. Statt mit möglicherweise viel zu hohen Faustzahlen zu arbeiten, bietet eine genaue Erfassung der Nährstoffmengen ein enormes Einsparpotenzial.

Landwirte sollten jetzt zeitnah die Vorgaben der neuen Düngeverordnung (https://www.agravis.de/de/pflanzen/duengen/index.html) wie die Düngebedarfsermittlung umsetzen, damit im Januar Zeit bleibt, sich mit der Stoffstrombilanz auseinanderzusetzen.

Kontakt
AGRAVIS Raiffeisen AG
Bernd Homann
Industrieweg 110
48155 Münster
0251/682-2050
bernd.homann@agravis.de
http://www.agravis.de

Bernd Homann
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Andreas Twinkler

Von prgateway

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