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München, 16. August 2017 (ah) – Seit Monaten kommt Air Berlin aus den negativen Schlagzeilen nicht mehr raus: Verspätungen, Gepäckchaos und tausende verärgerte Fluggäste. Ursache all dieser Ärgernisse sind die anhaltenden finanziellen Probleme, die seit Jahren wie ein Damoklesschwert über dem Luftfahrtunternehmen schweben. Nachdem Geldgeber Etihad eine weitere Finanzspritze abgelehnt hat, stellte die einst zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft gestern den Antrag auf Insolvenz “in Eigenverwaltung”. Was die neue Situation für alle Air Berlin Kunden bedeutet, erklären die FairPlane-Köpfe, Andreas Sernetz (CEO FairPlane) und Prof. Dr. Ronald Schmid (Unternehmenssprecher FairPlane).

Bei Insolvenz kein Anspruch auf Ticketerstattung
Die vorerst gute Nachricht für alle Air Berlin Kunden: Der Flugbetrieb wird mit Hilfe eines Überbrückungskredits der deutschen Bundesregierung in der Höhe von rund 150 Millionen Euro bis auf weiteres aufrechterhalten. Die schlechte: Auch wenn Air Berlin und die Bundesregierung eine Fortführung des Flugbetriebs bis Ende November prognostizieren, eine Sicherheit für dieses Versprechen gibt es leider nicht – und genau hier wird es für den Verbraucher kritisch. Kernproblem ist die Vorkasse, die ein Fluggast bei jeder Ticketbuchung zu leisten hat. Das heißt, die oder der Buchende zahlt im Voraus den vollen Flugscheinpreis, tritt den Flug unter Umständen aber erst viel später an. Hat der Verbraucher also sein Ticket bereits bezahlt und die Fluglinie wird vor Flugantritt insolvent, hat der Konsument keine Aussicht, sein Geld zurückerstattet zu bekommen. Konkret bedeutet dies: “Sollte die Rettung der Air Berlin misslingen, würden tausende Passagiere auf ihren bereits im Voraus bezahlten Tickets sitzen bleiben und wenn überhaupt nur einen winzigen Bruchteil aus der Insolvenzmasse zurückerhalten”, erklärt Prof. Dr. Ronald Schmid die Misere. Besonders ärgerlich ist die Situation vor allem deshalb, da sie durch eine entsprechende Gesetzgebung vermeidbar gewesen wäre. “Die Lösung wäre eine Kundengeldabsicherung gewesen, wie sie für Pauschalreisen bereits gesetzlich verankert ist. Diese wurde vom Gesetzgeber aber trotz Anraten u.a. von FairPlane bislang nicht umgesetzt.”, prangert der Reiserechtsexperte das Versagen der Politik an. “Wenn die Judikative und die Legislative das Recht der Luftfahrtunternehmen auf Vorkasse weiterhin bestehen lassen, muss im Sinne des Verbraucherschutzes eine Absicherung wie im Reisevertragsrecht geschaffen werden”, so Schmid weiter.

Wenn das Air Berlin-Ticket bereits gebucht ist oder eine Klage auf Ausgleichszahlung anhängig ist
Doch Fakt ist, eine solche gesetzliche Regelung gibt es bislang noch nicht und das bedeutet für Air Berlin-Kunden Folgendes: Wurde das Ticket direkt bei der Fluglinie oder über einen Internetanbieter gebucht, hat man in der gegenwärtigen Situation nur einen schuldrechtlichen Anspruch. Das heißt im Falle einer Insolvenz wie bei Air Berlin, kann der Fluggast nur noch seine Forderungen anmelden und erhält auch nur noch das, was die Masse hergibt – und das ist nicht sehr viel, denn die Großgläubiger werden zuerst bedient, erst dann folgen die Ansprüche tausender Passagiere, die bereits vorab ihr Ticket bezahlt haben – nur ist dann meist nicht mehr viel übrig, sodass viele Kunden leer ausgehen.

Wenn eine Pauschalreise mit einem Air Berlin-Flug gebucht wurde
Hier hat der Passagier Glück im Unglück, da bei Pauschalreisen eine sogenannte Reisepreissicherung besteht. Damit muss sich das Reiseunternehmen, über welches die Reise gebucht wurde, um eine andere Flugverbindung kümmern. Auch etwaige Mehrkosten, die durch eine Umbuchung entstehen, fallen nicht zu Lasten des Buchenden, da diese von der Reisepreissicherung bezahlt werden. Dennoch ist Vorsicht besser als Nachsicht. Der Experte rät: “Informieren Sie sich aber sicherheitshalber, ob Ihr Reiseveranstalter auch dem Gesetz entsprechend vorgeht und lassen Sie sich keine zusätzlichen Kosten aufschwatzen.”

Wenn man einen Air Berlin-Gutschein einlösen will
Auch hier gibt es leider schlechte Nachrichten für alle Air Berlin-Kunden: Denn sobald sich ein Unternehmen in der Insolvenz befindet, darf es keine Gutscheine mehr einlösen. Hier haben Verbraucher nur einen sogenannten Ersatzanspruch, diesen müssen sie aber ebenfalls im Konkursverfahren, wie bei einem gekauften Ticket, anmelden.

Und was sonst noch gut zu wissen ist
“Dass Air Berlin schon seit geraumer Zeit in großen Schwierigkeiten steckt, ist uns schon lange bekannt”, so Andreas Sernetz. Seit 2008 konnte Air Berlin – mit Ausnahme eines kleinen Gewinns 2012 – nur Verluste ausweisen. Besonders in den letzten Jahren haben sich die Air Berlin-Fälle, beim marktführenden Anbieter für Fluggastrechte-Services, gehäuft. “Momentan haben wir rund 3.000 offene Verfahren gegen Air Berlin anhängig, deren Ausgang nun leider ungewiss ist”, so Sernetz weiter. Was die Zukunft bei Air Berlin bringen wird, ist schwer vorherzusehen. Auch wenn in den Medien ein Flugbetrieb bis Ende des Jahres als gesichert gilt, rät der Experte dazu, bei neuen Buchungen auf andere Airlines umzusteigen. Die Situation sei zu unsicher.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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