So. Apr 28th, 2024

Eine Rechtsschutzversicherung soll für Kosten aufkommen, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung anfallen. Wird man angeklagt und muss sich vor Gericht verantworten, fallen je nach Instanz und Streitwert Kosten für die Befassung des Gerichts und für den eigenen Rechtsanwalt an. Unterliegt man, hat man unter Umständen die Auslagen des gegnerischen Anwalts zu zahlen. Um in dieser Situation nicht finanziell völlig überfordert zu sein, ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Doch wie sieht es eigentlich mit einer aktiven Klage aus? Zahlt die Versicherung auch, wenn man selbst sein Recht einklagen muss? In der Regel kommt die Versicherung für solche Kosten auf, doch es hängt natürlich von den Konditionen des Tarifs ab, welche Auslagen am Ende wirklich gezahlt werden.

Diese Gebühren und Kosten fallen an
Wenn eine Streitigkeit vor Gericht entschieden werden muss, fallen üblicherweise Kosten nach der Gebührenordnung für den eigenen Anwalt an. Hinzu kommen die Gerichtskosten, auch Sachverständiger und Gutachter können Kosten verursachen, sofern sie benötigt werden, um den Sachverhalt zu prüfen. Je nach Instanz und Rechtsgebiet sind außerdem die Auslagen für den gegnerischen Anwalt zu tragen, wenn man im Prozess unterliegt. Die Höhe der Kosten (https://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/rechtsschutzversicherung-kosten/) hängt vom Streitwert ab. Außerdem sind die Anwaltskosten in der Gebührenordnung geregelt. Beide Anwälte können davon nicht nennenswert abweichen, da die Gebührenordnung die Berechnung der Auslagen vorschreibt. Grundsätzlich fallen diese Kosten an, wenn man der Beklagte ist. Sie fallen aber auch an, wenn man selbst aktiv klagt und somit Kläger ist.

Wenn eine aktive Klage nötig ist
Wenn man selbst sein gutes Recht erstreiten muss, will man sich natürlich vor den Kosten des Rechtsprozesses geschützt wissen. Geht es beispielsweise darum, sich gegen eine Entscheidung des Vermieters zu wehren oder muss man sich sogar gegen seinen Arbeitgeber zur Wehr setzen, steht eine aktive Klage an. In diesem Fall klagt der Versicherte sein Recht ein. Ganz typische Fälle aus dem Arbeitsrecht betreffen beispielsweise eine ausstehende Gehaltsforderung, eine Abmahnung oder sogar eine drohende Kündigung. Wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilt und der Arbeitnehmer will sich dagegen wehren, bleibt oft nur der Weg über einen Anwalt und über einen Gerichtsprozess. Ähnlich sieht es bei einer drohenden Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus, auch dann bleibt dem Versicherten nur der Weg über eine Kündigungsschutzklage. In diesem Fall will er natürlich sicher sein, dass seine Rechtsschutzversicherung für die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aufkommt und notfalls auch die gegnerischen Kosten ausgleicht, wenn es zum Berufungsverfahren kommt.

Kostenübernahme abhängig vom Tarif
Als Grundsatz gilt, dass die Übernahme der Kosten vom abgeschlossenen Tarif abhängt. Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind bei einer aktiven Klage prinzipiell erstattungsfähig. Wenn aber der Tarif eine Selbstbeteiligung vorsieht oder wenn ein Rechtsgebiet vom Rechtsschutz ausgenommen ist wie beispielsweise beim Familien- oder Baurecht, darf der Kläger keine Kostenerstattung erwarten. Wer ganz sicher sein will, ob die Auslagen einer Klage vom Versicherer übernommen werden, sollte noch vor dem Einreichen der Klage eine Deckungszusage bei seinem Versicherer einholen. Dann ist von Beginn an klar, welche Kosten übernommen werden und mit welcher Eigenbeteiligung der Versicherte zu rechnen hat.

Daniel Setzke
Müller & Kollegen UG
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Von MKLB

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