Di. Apr 30th, 2024

+++ Erhebung von Kundenkontaktdaten rechtens +++
Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung dürfen Kundenkontaktdaten von Gastronomie, Friseuren und Fitnessstudios erhoben werden. Die entsprechende Landesverordnung zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster rechtmäßig beschlossen worden (Az.: 13 B 695/20.NE).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/13_B_695_20_NE_Beschluss_20200623.html).

+++ Rausschmiss aus Flugzeug möglich +++
Gefährden Fluggäste durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und aggressives Verhalten die Luftsicherheit, darf die Fluggesellschaft ihre Beförderung verweigern. Eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung oder weiterer Schadensersatz kommen dann nicht in Frage. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 784/19 (89)).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Frankfurt am Main (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/Presseinformation%20zur%20Entscheidung%20Bef%C3%B6rderungsverweigerung%20von%20alkoholisierten%20Flugg%C3%A4sten%20rechtm%C3%A4%C3%9Fig_0.pdf).

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
WWW.arag.de

Brigitta Mehring
ARAG SE

brigitta.mehring@arag.de

http://WWW.arag.de

Pressemitteilung teilen:
Andreas Twinkler

Von prgateway

Schreibe einen Kommentar