Fr. Mai 3rd, 2024

(Mynewsdesk) „In Bezug auf das Arbeitszeitrecht benennt das Weißbuch die Herausforderungen richtig“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Führungskräftevereinigung ULA Ludger Ramme in einer ersten Stellungnahme. „Flexible Arbeitszeiten liegen nicht nur im Interesse der Unternehmen. Auch viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Selbstbestimmung über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit.“ Dies betreffe nicht nur den einzelnen Arbeitstag, sondern im Sinne einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung die gesamte Karriere. Ramme weiter: „Mehr Flexibilität ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere.“

Dem Weißbuch zufolge sollen spezifische betriebliche Vereinbarungen auf einem Fundament verbindlicher gesetzlicher Regelungen aufsetzen. So sollen die Chancen der Flexibilisierung genutzt und Risiken wie Überforderung und Selbstausbeutung beherrschbar bleiben. Betriebsräte und Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten haben die Rechte und die notwendige Erfahrung, um passgenaue Regelungen zu entwickeln. „Mit Blick auf eine große Gruppe von außertariflich eingruppierten Fach- und Führungskräften muss es erlaubt sein, derartige betriebliche Regelungen auch ohne Ermächtigung durch einen Tarifvertrag zu vereinbaren“, ergänzt Ludger Ramme.

Auf grundsätzliche Zustimmung stoßen bei der ULA die Vorschläge zum Arbeitsschutz. Denn flexibles, räumliches entgrenztes Arbeiten birgt Chancen, aber auch neue Formen von Belastungen. Die bestehenden Regelungen müssen dies in sinnvoller Art und Weise nachvollziehen.

Zu begrüßen ist das klare Bekenntnis im Weißbuch zu einer Nutzung der von der Europäischen Datenschutzgrundverordnung eröffneten Spielräume für Gesetzgeber und Betriebsparteien beim Beschäftigtendatenschutzgesetz. ULA-Hauptgeschäftsführer Ramme dazu: „Die Möglichkeiten zur Erhebung sensibler Beschäftigtendaten, zum Beispiel Fitness- und Gesundheitsdaten, sind rasant gewachsen. Wirksame gesetzliche Regelungen und ergänzende betriebliche Regelungen können hier für Rechtssicherheit sorgen.“

Auch die positive Würdigung der Mitbestimmung auf betrieblicher und Unternehmensebene im Weißbuch erfährt die volle Zustimmung der ULA. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, Lücken im europäischen Gesellschaftsrecht zu schließen und durch einheitliche Mindeststandards Anreize für eine Umgehung mitbestimmungsrechtlicher Vorschriften zu vermeiden.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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