Fr. Apr 26th, 2024

Köln/Berlin (ots)

Der ASB fordert eine grundlegende Pflegereform, die insbesondere die ambulante Pflege stärkt. Über zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, von etwa 4,8 Millionen Angehörigen und unterstützend von 14.700 ambulanten Pflegediensten. Die ambulante Pflege wird aber bei den gesetzlichen Änderungen, die der Bundesgesundheitsminister kurzfristig in die parlamentarischen Beratungen zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingebracht hat, in keiner Weise berücksichtigt. Zwar ist anzuerkennen, dass der Bundesgesundheitsminister buchstäblich in letzter Minute versucht, einzelne Regelungen für die Pflege auf den Weg zu bringen, doch es fehlt ein Gesamtkonzept für eine Neuausrichtung der Pflege.

“Die ambulante Pflege bleibt wieder einmal außen vor”, kritisierte Dr. Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland (ASB) bei einer digitalen Pressekonferenz in Berlin. Die Pflegesachleistungen werden nicht erhöht. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige mehr aus eigener Tasche zahlen müssen oder nicht ausreichend versorgt werden. “In der ambulanten Pflege haben steigende Kosten bereits jetzt zu einer Entwertung der Sachleistungen geführt. Dieser Trend muss dringend umgekehrt werden. Die ambulante Pflege muss endlich aus dem Schattendasein heraus”, sagte Fichtmüller. Dabei müsse vor allem die Angehörigenpflege gestärkt werden.

“Viele Angehörige benötigen Unterstützung bei der Organisation oder der Verrichtung der Pflege. Doch bei der Tagespflege sowie bei der Verhinderungspflege, beides wichtige Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende, findet nicht einmal eine Dynamisierung der Leistungen statt”, kritisierte Fichtmüller. Diese hätte bereits 2020 in Angriff genommen werden müssen, da die Bundesregierung dazu verpflichtet sei, alle drei Jahre eine Anpassung der Pflegeleistungen zu prüfen. Auch das im Koalitionsvertrag versprochene Entlastungsbudget bleibe aus. Der ASB fordert, die Leistungen der Verhinderungspflege aufzustocken, damit Pflegende besser entlastet werden können.

Auch bei der Pflegeberatung greifen die Änderungsvorschläge zu kurz: Die Pflegekassen sollen zwar zu einem Terminangebot innerhalb von zwei Wochen verpflichtet werden, es fehlt aber eine vertiefende Ausrichtung der Beratung, die bei der Organisation von Pflege- und Hilfsangeboten unterstützt. Denn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen eine umfassende Beratung zu wohnortnahen Unterstützungs- und Pflegeangeboten, damit es gelingt, Menschen so lange wie möglich zu Hause zu versorgen. Das leistet das Modellprojekt “Die ASB-Pflegelotsen”: Ausgebildete Pflegeberater*innen (Case-Manager*innen) informieren über passgenaue Hilfen für Alltag und Pflege und helfen bei der Organisation. Das Motto: “Im Quartier – gut beraten – stark vernetzt”. Ob es um Essen auf Rädern geht, um Haushaltsdienste, einen Hausnotruf, unterschiedliche Pflegeangebote oder auch Freizeit- und Kontaktmöglichkeiten – die Pflegeberater*innen planen gemeinsam mit den Ratsuchenden die nötigen Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Auch Angehörige können sich informieren, z.B. über Pflegekurse oder Entlastungsmöglichkeiten. ASB-Pflegelotsen gibt es in fünf ASB-Sozialstationen in Hamburg sowie in Münster (Nordrhein-Westfalen), in Karben (Hessen) und in Leipzig (Sachsen). Die Beratung ist kostenlos und trägerneutral.

“Mit dem Modellprojekt der ASB-Pflegelotsen leistet der ASB einen Beitrag zur Stärkung der Angehörigenpflege”, sagte Fichtmüller. Der ASB setzt sich dafür ein, dass eine umfassende Pflegeberatung und -begleitung durch ausgebildete Pflegeberater*innen ausgebaut wird.

Weitere zentrale Forderungen des ASB für eine Pflegereform

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Laura Jahn

Von Laura

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