Sa. Apr 27th, 2024

Hundehalter im Großraum Berlin müssen sich schon bald auf ein neues Hundegesetz einrichten. Dann müssen Hunde mit einem Stockmaß von mehr als 30 Zentimetern an die Leine genommen werden. Alternativ kann der Hundehalter eine Prüfung ablegen und nachweisen, dass er die nötige Expertise zum Halten eines Hundes hat. Wissen muss man, dass der Versicherungsschutz aus der Hundehaftpflichtversicherung gefährdet ist, wenn man den Hund nicht anleint und wenn dann etwas passiert.

Neues Gesetz steht in den Startlöchern
Um die neue Richtlinie wurde in Berlin lange gerungen, doch jetzt könnte es noch vor der Sommerpause zur Anwendung kommen. In Zukunft gilt für Hunde, die über 30 Zentimeter Stockmaß messen, eine allgemeine Leinenpflicht. Befreit sind die Tiere und die Hundehalter davon nur, wenn der Hundehalter einen Hundeführerschein macht. Dafür muss er eine Prüfung ablegen. Hinzu kommt, dass die Leinenpflicht nur gilt, wenn der Hund neu angeschafft wurde. Vor diesem Hintergrund wird das Gesetz dann auch bereits kritisiert. Die Befürworter des neuen Gesetzes argumentieren aber damit, dass die Behörden in Zukunft flexibler reagieren können. Dabei geht es vor allem darum, neue Kampfhunderassen in Zukunft schneller in die Liste der Listenhunde aufzunehmen (https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundehaftpflichtversicherung-hundetypen/), als dies bisher möglich war. Auf dieser Liste stehen in Berlin im Augenblick die Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und der Tosa Inu. Obwohl die Einführung der Leinenpflicht grundsätzlich begrüßt wird, könnte es Schwierigkeiten bei der Umsetzung geben. Sie muss nämlich kontrolliert werden, und aufgrund der Personalnot in den Ordnungsämtern könnte das schwierig werden. Es muss sich also zeigen, ob das Gesetz in der Praxis so verfolgt werden kann.

Die Leinenpflicht ergänzt die Hundehaftpflicht
Interessant ist die Leinenpflicht natürlich auch im Zusammenhang mit der Hundehaftpflichtversicherung. In den Versicherungsbedingungen ist häufig eine Klausel enthalten, nach der ein Versicherungsschutz nur gewährleistet ist, wenn der Hund an der Leine geführt wird. Als Versicherter ist man gut beraten, sich die Versicherungsbedingungen genau anzusehen und zu prüfen, ob eine solche Klausel enthalten ist. Außerdem muss man wissen, dass die Hundehaftpflichtversicherung bei bestehender Leinenpflicht greift, sofern der Hund ordnungsgemäß an der Leine geführt wurde. Ist das nicht der Fall und verursacht der Hund einen Schaden, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Die Versicherung wird dann in der Regel nicht für einen entstandenen Schaden aufkommen. Für den Hundehalter bedeutet das, er müsste die Kosten für die Beseitigung eines Schadens aus eigener Tasche bezahlen, sofern er sein Tier nicht an der Leine geführt hat.

Leinenpflicht zur Absicherung von Dritten
Letztlich gilt die Leinenpflicht also zum Schutz des Hundehalters vor finanziellen Schäden und zur Absicherung von Dritten. Obwohl es für den erfahrenen Hundehalter natürlich möglich ist, durch einen Hundeführerschein von der Leinenpflicht entbunden zu werden, ist es am Ende im Interesse aller Beteiligten, das Tier gerade in der Großstadt an der Leine zu führen. So vermeidet man unkontrollierte Angriffe auf Tiere und Menschen, oder man kann die Gefahr mindestens reduzieren. Ob man dem Leinenzwang in der freien Natur, im Feld oder im Wald folgt, hängt wiederum von den Klauseln im Versicherungsvertrag und von der Erfahrung des Hundehalters ab.

Daniel Setzke
Müller & Kollegen UG
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Von MKLB

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