Sa. Mai 4th, 2024

Lahr (ots)

Die Chancen der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal, Ansprüche gegen die Daimler AG durchzusetzen, stehen so gut wie nie. Dafür sorgte erneut der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem verbraucherfreundlichen Urteil. Am 23. Juni 2021 machte der siebte Senat dabei deutlich, dass die Zeiten vorbei sind, in denen Gerichte Mercedes-Verfahren mit dem Hinweis abbügeln konnten, die Kläger argumentierten “ins Blaue” hinein. Der BGH verwies ein Verfahren an das Oberlandesgericht Brandenburg zurück und rügte dessen Beschluss als “rechtsfehlerhaft” (Az. VII ZB 42/20).

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Mercedes-Kunden die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer im Auftrag des vzbv für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Im Daimler-Skandal geht es nicht mehr nur um das Thermofenster

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in dem aktuellen BGH-Urteil mit der angeordneten Neuverhandlung des Verfahrens am Oberlandesgericht Brandenburg einen weiteren deutlichen Erfolg für die Verbraucher. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zeigt, dass es bei der Daimler AG im Abgasskandal schon lange nicht mehr nur um das sogenannte Thermofenster geht. Das hat der 6. Zivilsenat des BGH erst am 13. Juli 2021 zum Ausdruck gebracht und verwies ein Verfahren an die zweite Instanz zurück, damit dort auch andere Manipulationsvorwürfe überprüft werden (Az. VI ZR 128/20). Dr. Stoll & Sauer fasst das vorliegende BGH-Urteil vom 23. Juni 2021 kurz zusammen und bewertet die Entscheidung:

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Laura Jahn

Von Laura

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