Mo. Mai 6th, 2024

Wenn gesetzlich versicherte Patienten regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, zum Vorsorgecheck ihren Zahnarzt besuchen, erhalten sie eine zusätzliche Krankenkassen-Bezuschussung.

Die jährlichen Kontrolluntersuchungen müssen durch den Zahnarzt in das Bonusheft eingetragen werden! Nur wenn es lückenlos und mindestens 5 Jahre lang geführt wurde, gibt es den zusätzlichen Bonus zum Festzuschuss.

Beispiel: Ein Patient benötigt eine Zahnbrücke.

1. Ohne Bonus, da das Bonusheft nicht lückenlos geführt wurde.
2. 20 Prozent wenn das Bonusheft lückenlos und mindestens 5 Jahre lang geführt wurde.
3. 30 Prozent wenn das Bonusheft lückenlos und mindestens 10 Jahre lang geführt wurde.

Die zahnärztlichen Kosten betragen: 500,- Euro
Die Material- und Laborkosten betragen:750,- Euro
Der Festzuschuss der Krankenkasse beträgt: – 520,- Euro
Ohne Bonus: 0,- Euro
Verbleibender Eigenanteil: 730,- Euro

Die zahnärztlichen Kosten betragen: 500,- Euro
Die Material- und Laborkosten betragen: 750,- Euro
Der Festzuschuss der Krankenkasse beträgt: – 520,- Euro
Bonus 20%: – 104,- Euro
Verbleibender Eigenanteil: 626,- Euro

Die zahnärztlichen Kosten betragen: 500,- Euro
Die Material- und Laborkosten betragen: 750,- Euro
Der Festzuschuss der Krankenkasse beträgt: – 520,- Euro
Bonus 30%: -156,- Euro
Verbleibende Eigenanteil: 574,- Euro

Wie die Initiative proDente e.V. berichtete, verschenken fast 40 Prozent der Zahnersatz-Patienten bares Geld, nur weil sie nicht regelmäßig ihren Zahnarzt besuchen und die Kontrollen in das Bonusheft eintragen lassen!

Daher unser Tipp: Besuchen Sie noch in diesem Jahr Ihren Zahnarzt und lassen Sie sich die Kontrolle in Ihrem Bonusheft eintragen! Sollten Sie Ihr Bonusheft verloren haben, so bitten Sie Ihren Zahnarzt, anhand der Befunde und Behandlungsunterlagen, Ihr Bonusheft neu auszustellen. (Ende)

Direkt zum Pressebericht: http://www.zahnersatz-mueller.de/patientenportal/aktuelles/

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Frank Müller
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Andreas Twinkler

Von prgateway

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