Sa. Apr 27th, 2024

Vier mit nationalen Haftbefehlen gesuchte Personen, welche unter anderem aus Bulgarien, Rumänien und Serbien sind, konnten ihre Haftantritte über die Osterfeiertage abwenden. Nach Zahlungen der offenen Geldstrafen durften Sie Ihre Reise fortsetzen.

Für einen deutschen Staatsangehörigen im Alter von 37 Jahren hatten die Grenzkontrollen der Bundespolizei auf der A17 zum Karfreitag bei Breitenau erhebliche Konsequenzen für seine Weiterreise nach Hamburg.

Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Beamten heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaft Gera zur Fahndung ausgeschrieben war. Er wurde wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Stadtroda zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 EUR verurteilt. Aus diesem Grund drohte ihm jetzt eine 160-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ferner einen gefälschten französischen Führerschein auf und stellten diesen sicher. Die Haftstrafe könnte er abwenden, mit Begleichung der geforderten Geldstrafe. Das scheiterte aber an seinen finanziellen Mitteln und er wurde zum Haftantritt nach Bautzen verbracht.

Am Folgetag kontrollierten die Einsatzkräfte ein Ehepaar aus Rumänien in einem Pkw mit deutscher Zulassung. Der Mann (49 Jahre) wurde bereits mit drei Haftbefehlen und seine Partnerin ebenfalls im Alter von 49 Jahren mit einem Haftbefehl gesucht. Der Mann wurde am Amtsgericht Tiergarten wegen Diebstahls und Körperverletzung im Jahr 2015 und 2018 rechtskräftig verurteilt. Resultierend der drei Haftbefehle waren somit noch insgesamt Geldstrafen in Höhe von 2.205 EUR offen. Die Frau wurde ebenfalls wie der Mann wegen Diebstahls zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 148 Tagen verurteilt. Da die Ehepartner die geforderten Geldstrafen von insgesamt 4.425 EUR nicht aufbrachten, hatte der Mann in Bautzen für die nächsten 147 Tage und seine Frau in Chemnitz ihre Haftantritte.

Zwölf Stunden später wurde ein Bulgare (45 Jahre) in der Kontrollstelle auf der A17 kontrolliert, überprüft und verhaftet. Der 45-Jährige wurde am Amtsgericht Nürnberg im Juni 2020 wegen Nötigung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt. Die Haftstrafe könnte er abwenden, mit Begleichung der Geldstrafe von 4.800 EUR. Er konnte den mittleren vierstelligen Eurobetrag ebenfalls nicht aufbringen und wurde ins Gefängnis nach Dresden eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 – 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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