Sa. Mai 18th, 2024

Zum ersten Mal klickten am Samstagnachmittag in Görlitz, Bahnhofstraße, bei einem 49-Jährigen die Handfesseln. Bei einer vorangegangenen Kontrolle hatte dieser sich mit einer gefälschten polnischen Identitätskarte-Karte sowie einem gefälschten polnischen Führerschein ausgewiesen. Außerdem führte er einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker mit. Eine am Kontrollort durchgeführte erkennungsdienstliche Behandlung brachte zunächst ans Licht, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach ihm fahndete. Demnach hat der Verurteilte noch eine 536-tägige Reststrafe von ursprünglich 730 Tagen Freiheitsstrafe abzusitzen, die er sich wegen Bandendiebstahl eingehandelt hatte. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die österreichische Justiz um Auslieferung des polnischen Bürgers ersucht. Das Auslieferungsverfahren wird nun durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt, nachdem der Ermittlungsrichter des Görlitzer Amtsgerichts die Auslieferungshaft angeordnet hat. In Österreich drohen dem Mann fünf Jahre Freiheitsentzug.

Das zweite Mal legten Bundespolizisten die Handfesseln in Kodersdorf an. Dort war am Montag, kurz nach Mitternacht, in der Nähe der Autobahn ein 32-Jähriger aus Polen kontrolliert worden. Dabei wurde festgestellt, dass das Amtsgericht Neu-Ulm vor einem knappen Jahr in einem Bewährungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr die Sicherungshaft gegen den Verurteilten angeordnet hatte. Dieser kam nun in die Justizvollzugsanstalt. Zuvor war der zugrundeliegende Haftbefehl von einem Richter in Vollzug gesetzt worden.

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Laura Jahn

Von Laura

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