So. Mai 19th, 2024

Wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde ein 53-Jähriger bereits vor zwei Jahren rechtskräftig verurteilt. Die Geldstrafe wurde jedoch nie bezahlt. Beim Grenzübertritt wurde der Mann jetzt festgenommen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt, dass musste jetzt ein 53-jähriger polnischer Staatsangehöriger feststellen. Der Mann wurde 2019 von einem Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 625 Euro verurteilt. Da er die verhängte Strafe nie bezahlte, schrieb ihn das Gericht zur Fahndung aus. Gestern Vormittag (04.10.2021) wurde der Gesuchte am Autobahnübergang Weil am Rhein, durch Mitarbeitende des Zolls, bei der Ausreise in die Schweiz kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien wurde der offene Haftbefehl festgestellt. Der 53-Jährige wurde an die Bundespolizei übergeben. Da die verhängte Geldstrafe durch den Mann nicht bezahlt werden konnte, wurde er festgenommen und zur Verbüßung der 25-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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Laura Jahn

Von Laura

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