Di. Nov 5th, 2024

Berlin (ots)

Virtuelle Mitgliederversammlung des bpa Arbeitgeberverbandes / Brüderle und Meurer wiedergewählt / 5.000stes Mitglied begrüßt

Auf der virtuellen Mitgliederversammlung des bpa Arbeitgeberverbandes wurden erneut Ex-Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle zum Präsidenten und bpa-Präsident Bernd Meurer zum stellvertretenden Präsidenten wiedergewählt.

In seinem Rechenschaftsbericht dankte Rainer Brüderle den Unternehmerinnen und Unternehmen für ihr Engagement und ihre Investitionsbereitschaft. Gleichzeitig gab er einen Überblick über die Arbeit des bpa Arbeitgeberverbandes und setze sich mit der Pflegepolitik im Bund auseinander. Der zukünftigen Bundesregierung schrieb er ins Stammbuch: “Es muss endlich Schluss sein mit den ständigen Angriffen auf das private Unternehmertum in der Altenpflege. Sie sollen als Sündenbock für eine verfehlte Pflegepolitik herhalten. Damit reicht es jetzt und deshalb unterstützen wir zusammen mit dem bpa und dem VDAB die Klage mehrerer Unternehmen gegen den Tarifzwang im GVWG. Dies Verfassungsbeschwerde ist nicht nur legitim, sondern auch notwendig. Nach unserem Grundgesetz sind die Sozialpartner für die Lohngestaltung zuständig. Der Staat ist hier nicht vorgesehen. Mit der Tarifzwangsregelung wird der Staat hier übergriffig.”

“Applaus reicht uns nicht. Die private Pflege protestiert!”, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer in seinem Redebeitrag. “Sie protestiert bundesweit gegen eine Politik, die in der Debatte über privates Engagement in der Pflege den Begriff Gewinn nicht nur falsch interpretiert, sondern als undifferenziertes Totschlagargument für die Durchsetzung linker Ideologien benutzt. Sie protestiert in den Ländern gegen unfaire Verhandlungen, die den Diensten und Einrichtungen nicht die Luft zum Atmen lassen. Sie protestiert überall hörbar gegen eine Politik, die auf dem besten Weg ist, private Betriebe staatlich zu steuern, getrieben von Politikern, die davon überzeugt sind, mit geliehenem Geld alles zudecken zu können und die fest daran glauben, dass Staatswirtschaft und Eingriffe in private Unternehmen das richtige Konzept sind, um die großen Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Wir brauchen faire Arbeitsbedingungen und Wertschätzung für unsere unternehmerische Tätigkeit. Und dafür streiten wir, engagierter denn je”, so Meurer.

Der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht der Freien Universität Berlin Univ.-Prof. Dr. Felix Hartmann stellte sein Rechtsgutachten “Tariftreue in der Pflege” vor und beleuchtete neben den allgemeinen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Tariftreueanforderungen auch die besondere Situation in der Pflege: “Tariftreueregelungen verstoßen bereits im Allgemeinen in verschiedener Hinsicht gegen Grundrechte und Verfassungsprinzipien. Sie verletzen die Arbeitsvertragsfreiheit sowie die Koalitionsfreiheit. Tariftreueregelungen sind außerdem als dynamischer Gesetzesverweis auf tarifliche Regelungen unvereinbar mit dem Demokratieprinzip. Selbst wenn man die allgemeinen Bedenken gegen Tariftreueanforderungen nicht teilen wollte, muss jedenfalls die konkrete Ausgestaltung der pflegespezifischen Tariftreueregelung gravierende Bedenken hervorrufen. Für die Betreiber von Pflegeeinrichtungen existiert jenseits des öffentlichen Sozialleistungssystems kein nennenswerter Markt, auf den sie sich zurückziehen könnten. Dies verstärkt die Verletzung der Arbeitsvertragsfreiheit und der negativen Koalitionsfreiheit noch einmal deutlich.”

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Laura Jahn

Von Laura

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