Der tunesische Staatsangehörige konnte bei der grenzpolizeilichen Überprüfung nicht die erforderlichen Papiere vorweisen. Aus den mitgeführten Dokumenten ging lediglich hervor, dass er sich in Italien rechtmäßig aufhalten darf. Die Bundespolizisten fanden zudem heraus, dass der Mann von der Münchner Justiz gesucht wurde. Laut Haftbefehl hat er wegen eines früheren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 126 Tagen zu verbüßen.
Am Rosenheimer Hauptbahnhof musste der Verhaftete seine Zugreise beenden und den Beamten zur örtlichen Dienststelle folgen. Dort wurde er zunächst wegen seines illegalen Einreisversuchs angezeigt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen brachte ihn die Bundespolizei dann für rund vier Monate in die Bernauer Justizvollzugsanstalt. Im Anschluss an die Haftdauer wird er die Bundesrepublik wieder in Richtung Italien verlassen müssen.
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Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 – 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2200 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf über 410 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.
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