Mo. Mai 6th, 2024

Mainz (ots) – Der Bundesrat hat die Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis Ende September 2021 beschlossen.

Im Rahmen der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, die die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis 30. September 2021 verlängert. Teilweise gelten die Regelungen sogar bis Ende des Jahres, wurden dafür aber aus der Pflegereform gestrichen.

Aus der Verordnung geht hervor, dass folgende Sonderregelungen bis 30. September 2021 ihre Gültigkeit behalten sollen:

Diese Regelungen gelten bis 31. Dezember 2021:

Effektive Unterstützung für pflegende Angehörige bleibt aus

Die Verlängerung der Sonderregelungen ist wichtig und notwendig. Diese Übergangshilfe wird aber bei weitem nicht dem Entlastungsbedarf von pflegenden Angehörigen gerecht, der sich seit Jahren angestaut hat. Denn eine dauerhafte und wirksame Lösung für die häusliche Pflege bleibt weiter aus. Die Hoffnung vieler Betroffener auf eine effektive Pflegereform dürfte zudem mittlerweile der Verzweiflung gewichen sein.

“Pflegende Angehörige brauchen flexiblere und höhere finanzielle Entlastung – auch nach Corona”, meint Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe. Er verweist außerdem darauf, dass die dauerhafte Erhöhung des Betrags für Pflegehilfsmittel auf 60 Euro auch einmal Teil der Pflegereform hätte werden sollen. Nun wurde der Paragraph zusammen mit weiteren Versprechen ersatzlos gestrichen. Ende des Jahres läuft die Erhöhung also aus.

Entlastung oder Hinhalte-Taktik?

Zwar ist die Verlängerung der Sonderregelungen notwendig, es kommt aber auch der Eindruck auf, es handele sich hierbei um eine Hinhalte-Strategie. Mit kurzweiligen Überbrückungslösungen soll von der nahezu wirkungslosen Pflegereform abgelenkt werden, auf deren Unterstützung die häusliche Pflege eigentlich angewiesen wäre.

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Laura Jahn

Von Laura

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