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Zug, 11.10.2016 Ein gutes Jahrzehnt kämpft das Projekt LV-Doktor, initiiert und geleitet von der proConcept AG, für die Rechte von Lebensversicherungskunden. Rund 60 Rechtsanwaltskanzleien in ganz Deutschland, die das Anwaltsnetzwerk von LV-Doktor vertreten, kämpfen nach wie vor täglich dafür, dass die Kunden der proConcept AG, die vorzeitig ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen, das bekommen, was ihnen zusteht. Die Verteilung der Fälle an das Anwaltsnetzwerk wird nun für noch mehr Effektivität weiterhin verfeinert.

Das Spezialwissen und die Erfahrungen mit einer bestimmten Versicherungsgesellschaft sollen künftig noch effektiver genutzt werden

Jens Heidenreich, Verwaltungsrat und Pressesprecher der proConcept AG, ist der festen Überzeugung, dass eine verantwortungsvolle juristische Arbeit auf Spezialwissen und Erfahrung zu jedem Fachgebiet basiert. Er vertritt die Ansicht, dass sich eine Selektion bei der Verteilung der Fälle im seit Jahren bestehenden Anwaltsnetzwerk bezüglich der Effektivität positiv auswirken wird. Den Juristen des Anwaltsnetzwerkes werden zukünftig ausschließlich Fälle gegen die Versicherungsgesellschaft zugewiesen, auf die der jeweilige Anwalt sich im Laufe der Jahre bereits spezialisiert hat. Selbstverständlich stehen jedem einzelnen Juristen weiterhin alle Erfahrungswerte und Urteile des bestehenden Netzwerkes zur Verfügung. Diese Spezialisierung wird die Prozesse effektiver und schneller vorantreiben und LV Doktor Kunden werden von mehr zügig geschlossenen Vergleichen sowie einer kürzeren Verfahrensdauer mit besten Ergebnissen nachhaltig profitieren.

Lebensversicherer lassen sich leider immer noch gern erst einmal verklagen

Während die Versicherungswirtschaft der Auffassung von LV-Doktor nach wie vor ablehnend gegenübersteht und die Rückabwicklungsanrechte der Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, ohne professionelle Hilfe immer noch infrage stellen, haben Kunden des LV Doktors bereits hundertfach Zuspruch von oberster Stelle erhalten. „Der Europäische Gerichtshof, die Europäische Kommission, die Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof teilen unsere Auffassung, das haben die verschiedenen Institutionen mittlerweile sehr häufig ausführlich ausgeführt.“, so Heidenreich „Es gibt kaum eine Versicherungsgesellschaft in Deutschland, gegen die wir nicht bereits mehrere Urteile erwirken konnten. Von diesen Ergebnissen profitieren Kunden des Projekt LV Doktors mittlerweile jeden Tag. “ Link http://www.proconcept.ag/Nachzahlungen

Trotz der mittlerweile günstigen Ausgangslage vollumfänglicher Rückerstattungen rät die proConcept zu professioneller Unterstützung

„Auch wenn die Medien nun fast täglich berichten, dass Verbraucher endlich für die intransparenten Verkaufsmethoden der Versicherer – die ein halbes Jahrhundert Gang und gebe waren hierzulande – entschädigt werden können, sollten Verbraucher auf keinen Fall ohne juristischen Beistand kündigen, da die Gesellschaften die Kunden weiterhin mit fadenscheinigen Argumenten wie Verjährung, erloschenes Rücktrittsrecht oder der Gegenrechnung horrender Abschluss- oder Verwaltungskosten abfinden“, so Jens Heidenreich. Was Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, aber durchaus in Eigenregie machen sollten, ist, nach Ansicht Heidenreichs, den kostenlosen Rückkaufswertrechner http://rueckkaufswertrechner.de zu benutzen und nachrechnen, was sie bereits in ihre Police einbezahlt haben und welche Summe ihnen zusteht, wenn sie ihre Lebensversicherung kündigen. Den Rest übernehmen unsere auf die jeweilige Versicherungsgesellschaft spezialisierten LV-Doktor-Anwälte.

Jens Heidenreich
proConcept AG
General-Guisan-Strasse 6
CH 6303 Zug
Tel: +49 0345 – 47 224 3000
E-Mail: medien@proconcept.ag

swd@proconcept.ag

http://www.proconcept.ag

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