Mo. Jun 17th, 2024

Bielefeld (ots) – Matthias Bungeroth¶ Die Einschränkung persönlicher Rechte wie der Reisefreiheit zählt zu den heftigsten Eingriffen in die Grundrechte, die der Staat aktuell durchsetzt, um die Corona-Pandemie zu begrenzen. Deshalb muss er diese Eingriffe gut begründen; sie müssen verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein. Die Verhältnismäßigkeit bemisst sich nicht zuletzt daran, ob der Schutz der körperlichen Unversehrtheit zur Vermeidung von Infektionen in bestimmten Monaten Vorrang vor den wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen wie etwa Tourismuskonzernen haben muss, weil die Gefahr einer Ausweitung der Pandemie dem Gemeinwesen noch härter zusetzen würde und so das Gesundheitssystem aus den Fugen bringen könnte. Reicht die Angst vor gefährlichen Mutationen dafür aus? Diese Frage muss sich die Politik ebenso jede Woche neu stellen wie die, ob die Gesamtzahl der Geimpften reicht, um daraus besondere Rechte ableiten zu können. Es ist verständlich, dass die Debatte von den EU-Staaten forciert wird, deren Volkswirtschaften vom Tourismus stark leben. Sinnvoll ist ein Impfpass auf jeden Fall. Besondere Rechte kann man mit der Impfung später verbinden. Es kommt auf den richtigen Zeitpunkt an.

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Laura Jahn

Von Laura

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