Fr. Mai 3rd, 2024

Deutschlandradio-Hörfunkrat verabschiedet

Programmdirektor
Andreas-Peter Weber

Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat bei seiner ersten Sitzung in diesem Jahr am 11. März Andreas-Peter Weber als Programmdirektor von Deutschlandradio verabschiedet und zugleich seine Nachfolgerin Jona Teichmann begrüßt, die am 1. April in dieser Funktion folgt.

In der Videokonferenz würdigte Frank Schildt als Vorsitzender des Hörfunkrats die Verdienste Webers für Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova: „Andreas-Peter Weber hat in den vergangenen zehn Jahren die Profilierung der drei Programme maßgeblich vorangetrieben. Er hat den nationalen Hörfunk in einer sich radikal wandelnden Medienlandschaft zukunftssicher ausgerichtet – und sich auch dann nicht gescheut, Verantwortung zu übernehmen, wenn Veränderungsprozesse in dem einen oder anderen Fall schmerzhaft sein konnten. Als Hörfunkrat und Programmausschuss bedanken wir uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.“ Auch Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue dankte Andreas-Peter Weber für seine erfolgreiche Arbeit. Neben der Positionierung und Ausrichtung der Programme sei insbesondere ihre Verankerung in der digitalen Welt ein „Riesenerfolg“.

Ausführlich informierte sich der Hörfunkrat über den aktuellen Stand bei der ausgesetzten Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Deutschlandradio hatte kurz nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sich mit der ausstehenden Anhebung um 86 Cent erst zu einem späteren Zeitpunkt zu befassen, zahlreiche kurzfristig umsetzbare Sperrmaßnahmen im Haushalt beschlossen. Angesichts der Hinweise des Bundesverfassungsgerichts auf nachträgliche Kompensationsmöglichkeiten wurden insbesondere festeingeplante und erforderliche Projekte und größere Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie der weitere Ausbau des DAB+-Sendernetzes aufgeschoben. Auch die geplante Erhöhung der Zuschüsse für die Orchester und Chöre der roc Berlin GmbH wurde ausgesetzt, genauso wie die vorgesehene Anhebung der Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ausdrücklich nicht angetastet wurden Programmmittel. Mittlerweile liegen die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Stellungnahmen der Bundesländer vor, eine Stellungnahme der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) soll in Kürze folgen.

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