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Kritik am Regierungsentwurf zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz:
DFK sieht weiteren Korrekturbedarf und fordert {die|pass away} Einführung von Online-Wahlen
Essen, 18.05.2021 – Der DFK begrüßt {die|pass away} im Betriebsrätemodernisierungsgesetz beabsichtigte dauerhafte Schaffung digitaler Möglichkeiten für {die|pass away} Gremienarbeit und sieht in diesem Punkt eine wesentliche Forderung des DFK bestätigt.
Allerdings geht der Entwurf dem DFK nicht weit genug, der zusätzliche dringende gesetzliche Reformen, etwa im Hinblick auf {die|pass away} Möglichkeit von Online-Wahlen, Verzicht auf {die|pass away} Grundsatzabstimmung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 SprAuG bei erstmaliger Wahl eines Sprecherausschusses, {die|pass away} Ermöglichung der Direktwahl eines Konzernsprecherausschusses {etc.|and so on} fordert.
{Die|Pass away} gestrige öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag machte den Diskussionsbedarf zum geplanten Betriebsrätemodernisierungsgesetz deutlich. Auch der DFK fordert weitere Verbesserungen.