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Köln, 28. April 2021. Mehr Platz, vielleicht auch einen Garten oder eine Terrasse – die Corona-Pandemie verstärkt bei vielen Menschen den Wunsch nach dem Eigenheim. Der Immobilienmarkt in Deutschland boomt, ganz besonders im Umland der Metropolen. Ist das passende Traumobjekt gefunden, sollten die Wohnungs- oder Hausbesitzer in spe jedoch einiges beachten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Thiemo Loof von der Kanzlei Kahlert Padberg, Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, erklärt die rechtlichen Schritte, bis man sich stolzer Immobilieneigentümer nennen kann.

1. Objekt gefunden: An die Kaufnebenkosten denken!

Das Traumhaus oder die perfekte Eigentumswohnung ist gefunden und der Kaufpreis liegt auch noch im Rahmen dessen, was man sich leisten kann und will. Doch Vorsicht: „Zum Kaufpreis kommen noch diverse Kaufnebenkosten für die Grunderwerbsteuer, die Maklerprovision und den Notar hinzu“, erklärt Rechtsanwalt Thiemo Loof. In Summe können sich diese je nach Objekt und Bundesland auf bis zu 13 Prozent des Immobilien-Kaufpreises belaufen.

Im Hinblick auf die Maklerprovision gibt es für Käufer immerhin gute Nachrichten: „Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das ‚Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser‘“, so der ROLAND-Partneranwalt. Danach muss derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens 50 Prozent der Maklerprovision tragen. In der Regel teilen sich Verkäufer und Käufer also die Courtage. Die Höhe der Maklerprovision fällt unterschiedlich aus; meist liegt sie bei 7,14 Prozent des Kaufpreises. Für Käufer macht eine um die Hälfte reduzierte Courtage also schnell mehrere tausend Euro aus. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland übrigens unterschiedlich geregelt.

Jeder finanzielle „Puffer“ ist schnell verplant, wenn Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. „Gerade wer eine Eigentumswohnung erwerben will, sollte sich vorab sehr genau über die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft informieren“, rät Rechtsanwalt Thiemo Loof. Sei diese sehr hoch, wurde möglicherweise lange nicht saniert. Sei die Rücklage wiederum sehr gering, müssen Neu-Eigentümer mit einer ungeplanten Sonderumlage rechnen, falls Sanierungsmaßnahmen notwendig werden.

2. Hopp oder Top: Finanzierungszusage von der Bank beschaffen

Ist die Entscheidung für das Wunschobjekt getroffen, müssen die Eigentümer in spe das Kaufprojekt einer Bank vorstellen. „Zu den benötigten Unterlagen gehören Daten zur Lage, Größe und zum Zustand der Immobilie, zum Kaufpreis sowie Einkommensnachweise und Informationen zu Sicherheiten wie etwa Eigenkapital, bereits vorhandene Immobilien oder eine Lebensversicherung“, sagt Thiemo Loof. Anschließend erteilt das Kreditinstitut in der Regel innerhalb weniger Tage eine Finanzierungszusage.

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