So. Mai 26th, 2024

Wer glaubt, dass der Diesel-Abgasskandal für VW vorbei ist, der täuscht sich gewaltig. Die neue Motorengeneration des Autobauers (EA288) rückt zunehmend in den Mittelpunkt von Klagen und Verurteilungen. Neben Dieselgate 2.0 stehen auch noch Entscheidungen zum ersten Skandal rund um den Motor EA189 an. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am 20. Juli 2021 über die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines betroffenen Fahrzeugs besteht (Az. VI ZR 575/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht einen klaren Anspruch, da dem Verbraucher der Schaden durch den Kauf des Fahrzeugs entstanden ist. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Gerichte sehen im Abgasskandal Anspruch auch nach Weiterverkauf

Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Fahrzeuge sind vor oder während des laufenden Rechtsstreits oftmals weiterveräußert worden. Hier stellt sich die Frage, ob und welche Auswirkungen das auf den Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB hat. Die vorherrschende Rechtsmeinung an den deutschen Gerichten ist klar: „In der Rechtsfolge werden die Hersteller dann durchweg im Wege des Schadensersatzes auf Kaufpreisrückzahlung Zug-um-Zug entweder gegen Herausgabe des noch vorhandenen Fahrzeugs oder gegen Herausgabe eines erzielten Veräußerungserlöses verurteilt“, schrieb beispielsweise der Regensburger Rechtswissenschaftler Michael Heese in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das Verfahren vor dem BGH kurz zusammen: (Az. VI ZR 575/20).

Die Klagepartei erwarb im Juni 2014 einen gebrauchten VW Touran. VW ist Hersteller des Fahrzeugs, das mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet ist. Der Motor verfügt über eine unzulässige Prüfstandserkennung, die dafür sorgt, dass auf dem Prüfstand weniger Stickoxid als im Betrieb auf der Straße ausgestoßen werden. Während des laufenden Rechtsstreits veräußerte die Klägerin das Fahrzeug zu einem marktgerechten Preis. Zwischen den Parteien war streitig, ob der Klägerin trotz des Weiterverkaufs des VW Touran ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte in Höhe des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Fahrzeugnutzung und abzüglich des erzielten Verkaufserlöses zusteht. Sowohl Landgericht als auch Oberlandesgericht sahen einen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB.

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

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